Chronik beispielhafter Aktivitäten zu Interessenvertretung sowie Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit
Die im Folgenden abgebildeten Aktivitäten der BAG UB zur Sicherung und Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen basieren auf weitreichender Vernetzung sowie regelmäßiger Kooperation mit den Mitgliedern der BAG UB, anderen Verbänden und Interessenvertretungen, den Leistungsträgern, zuständigen Ministerien sowie weiteren Akteuren und Entscheidungsträgern.
2023
Die BAG UB nahm gemeinsam mit Leistungsträgern und anderen Verbänden an regelmäßigen Online-Treffen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) teil, wo aktuelle Themen besprochen werden. Dazu gehörte u.a. das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“. Die BAG UB war im Vorfeld an den Diskussionen dazu beteiligt und hat sich mit eigenen Forderungen eingebracht. Am 13. Juni 2023 trat das Gesetz in Kraft. Beispielsweise ist nun Jobcoaching im SGB IX in § 49 verankert und die Deckelung beim Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wurde aufgehoben. Beides waren Forderungen der BAG UB und anderer Verbände.
Das Gesetz zur „Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ wird dem anspruchsvollen Titel jedoch nicht gerecht. Es enthält lediglich einzelne Änderungen und Verbesserungen, aber keinen grundlegenden Ansatz zur Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Daher hat die BAG UB im März 2023 in einer Stellungnahme neun Thesen und Kernforderungen sowie Bedingungen zur Gestaltung eines inklusiven Arbeitsmarktes formuliert.
Weiterhin wurden bei den Online-Treffen des BMAS auch erste Hinweise zur Werkstattreform bekannt gegeben. Auf der Basis der sog. „Entgeltstudie“ hat das BMAS weitere gesetzliche Änderungen angekündigt. In diesem Zusammenhang war die BAG UB Ende September neben anderen Verbänden zu einem Dialog-Gespräch beim BMAS eingeladen. Hier haben wir unsere Positionen deutlich gemacht, die im Oktober als Stellungnahme veröffentlicht wurden.
Die BAG UB nahm erneut gemeinsam mit einem Vertreter der LAG IFD Bayern am Treffen des IFD-Fachausschusses der BIH teil. Weiterhin stehen wir im regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe und anderen Leistungsträgern auf der Bundesebene.
Die BAG UB nahm weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil.
Die BAG UB war nach wie vor aktiv in der Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenhilfe in Deutschland sowie mit Organisationen für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der EUSE zusammengeschlossen sind. Der Austausch fand pandemiebedingt weiterhin überwiegend online statt.
Das Forum für unterstützte Arbeitnehmer_innen traf sich zum ersten Mal im März in Kassel.
Das Forum Qualitätsnetzwerk JobcoachingAPtraf sich im April in Kassel. Das Thema lautete: „Blick über den Tellerrand – JobcoachingAP in verschiedenen Handlungsfeldern“.
Das 3. Austauschforum für andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX fand im Mai in Kassel statt. Das Thema lautete: „Betriebliche Teilhabe – Herausforderungen und Beispiele guter Praxis“.
Das Forum Übergang Schule-Beruf fand im Mai in Kassel statt. Das Thema lautete: „Chancen im Übergang Schule-Beruf - Welche Angebote und Rahmenbedingungen braucht es?“.
Das Forum Persönliches Budget traf sich zum zweiten Mal im Mai in Kassel.
Im Juni fand das 2. Fachforum IFD als Präsenzveranstaltung in Hannover statt.
Das 1. Forum "Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Autismus" fand in Kooperation zwischen dem Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus und der BAG UB im Juni in Kassel statt. Zudem wurde der Leitfaden "Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Autismus" veröffentlicht (Herausgeber: Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus und BAG UB). Mitglieder beider Fachverbände übernahmen die Autorenschaft.
Das Netzwerktreffen Betriebliche Teilhabe fand im Juni in Kassel mit Teilnehmenden aus Tagesförderstätten aus dem gesamten Bundesgebiet statt. Im Zentrum des Fachaustauschs stand die Frage nach der Qualität dieser Teilhabeangebote im Sinne der Nutzer_innen.
Im Oktober endete das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt „TalentPASS“. Es wurden Validierungs- und Zertifizierungsverfahren mit den jeweils zuständigen Kammern durchgeführt. Die Abschlussveranstaltung dazu fand im September in Köln statt. Als Ergebnisse liegen die Curricula „Bildungscoaching“ und „Peer Support, Handlungsempfehlungen sowie die Auswertung zu den von den Praxisstandorten begleiteten Kompetenzfeststellungen und Weiterbildungen vor.
Im Juli startete das 4-jährige Projekt „Budgetkompetenz - Initiative zum Budget für Arbeit und Ausbildung“. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Die BAG UB ist assoziierter Partner. Antragsteller ist ISL – Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben. Weitere Partner sind: integra Lübeck, der Berufsbegleitende Dienst im Rhein-Kreis Neuss und Access – Inklusion im Arbeitsleben.
Ab März führte die BAG UB die 11. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung durch.
Im September gab es wiederum einen Austausch mit Unternehmen aus dem Rheinland, die seit vielen Jahren mit unserem Mitglied Projekt Router aus Köln zusammenarbeiten. Mittlerweil fand eine Vereinsgründung unter dem Namen „Inklusives Unternehmensnetzwerk“ statt. Die Zusammenarbeit soll durch eine Mitgliedschaft in der BAG UB gefestigt und verstetigt werden.
Nach dem pandemiebedingten Ausfall der Jahrestagung 2022 fand die 26. Jahrestagung der BAG UB im November in Suhl unter dem Motto „Inklusive Arbeit und Teilhabe“ - Personenzentrierung einfach(er) machen!“ statt.
Mit dem im Oktober gestarteten 30. Durchgang der Weiterbildung bietet die BAG UB zum ersten Mal einen Weiterbildungsdurchgang an, bei dem die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, neben dem Zertifikat der BAG UB, zusätzlich die gFAB Prüfung abzulegen oder den SPZ Abschluss zu erlangen. Beibehalten wird auch zukünftig, dass einige Seminare online angeboten werden.
2022
Es ging im Austausch mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erneut um die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bezug auf Förderung, Erhalt und Gefährdung von Beschäftigung.
Die BAG UB nahm erneut gemeinsam mit einem Vertreter der LAG IFD Bayern am Treffen des IFD-Fachausschusses der BIH teil. Weiterhin stehen wir im regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe und anderen Leistungsträgern auf der Bundesebene.
Die BAG UB nahm weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil.
Die BAG UB war nach wie vor aktiv in der Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenhilfe in Deutschland sowie mit Organisationen für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der EUSE zusammengeschlossen sind. Der Austausch fand pandemiebedingt weiterhin überwiegend online statt.
Die BAG UB setzte sich mit einer Stellungnahme dafür ein, dass die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) nach § 185a SGB IX bei den IFD angesiedelt werden und begrüßt, dass diese Leistung in den Aufgabenkatalog der IFD als schon immer nach dem SGB IX arbeitgebernah konzipierte Dienstleister aufgenommen wurde.
Das Forum Übergang Schule-Beruf fand nach zuletzt 2016 im Mai in Kassel statt.
Im Juni fand das erste Fachforum IFD in einem begrenzten Teilnehmendenkreis als Online-Veranstaltung statt (möglichst mindestens eine Vertretung pro Bundesland). Bis auf zwei Bundesländer waren alle Länder vertreten. Ziel ist, die Arbeit der IFD bundesweit stärker zu vernetzen - unabhängig von Größe, Zuständigkeit, Trägerstruktur und Mitgliedschaft bei der BAG UB.
Das Forum Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP traf sich im Juni in Kassel.
Das Netzwerktreffen Betriebliche Teilhabe fand im September in Kassel mit Teilnehmenden aus Tagesförderstätten aus dem gesamten Bundesgebiet statt.
Das Forum Persönliches Budget traf sich zum ersten Mal im Oktober online.
Im Januar endete die Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung IFD im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit BIH und Rehabilitationsträgern. Die BAG UB war als IFD Interessenvertretung dabei. Die GE IFD wurde im August veröffentlicht.
Ab März führte die BAG UB die 10. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung durch.
Im September gab es erneut einen Austausch mit Unternehmen aus dem Rheinland, die seit vielen Jahren mit unserem Mitglied Projekt Router aus Köln zusammenarbeiten. Im Mittelpunkt standen Formen der zukünftigen Zusammenarbeit.
Im März startete das Projekt „Expert:innenBildung“ der BAG UB. Das Projekt wird von der Aktion Mensch gefördert und über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren bis August 2025 durchgeführt. Wie bei den Vorgängerprojekten „Zeit für Arbeit“ und „Weiterbilden im Netzwerk“ geht es im Bereich der Tagesförderung, um arbeitsweltbezogene Teilhabe von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in Betrieben und im Sozialraum. Diesmal sollen zentrale Fragen miteinander verknüpft werden, die aus den vorherigen Projekten resultierten: Was macht die Qualität von betrieblichen Teilhabeplätzen für die Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf im Sinne des personenzentrierten Ansatzes aus? Wie kann diese Qualität ggf. verbessert werden? Wie können an diesem Prozess der Qualitätssicherung die Nutzer_innen systematisch und langfristig beteiligt werden?
Pandemiebedingt fiel die Jahrestagung 2022 leider aus.
Im April startete der 28. Durchgang der Weiterbildung und im Oktober der 29. Durchgang der Weiterbildung. Weiterhin werden einige Seminare online angeboten.
2021
Aufgrund der Corona-Pandemie informierten wir über unseren Mitgliederrundbrief wiederum zu den pandemiebedingten Auswirkungen und Regelungen bezogen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu standen wir im regelmäßigen Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und anderen Entscheidungsträgern.
Die BAG UB nahm gemeinsam mit einem Vertreter der LAG IFD Bayern am Treffen des IFD-Fachausschusses der BIH teil. Weiterhin stehen wir im regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe und anderen Leistungsträgern auf der Bundesebene.
Die BAG UB nahm weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil.
Die BAG UB war nach wie vor aktiv in der Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenhilfe in Deutschland sowie mit Organisationen für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der EUSE zusammengeschlossen sind. Der Austausch fand pandemiebedingt weiterhin überwiegend online statt.
Die Ergebnisse der 9. Bundesweiten Umfrage zur Umsetzung von § 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung wurden im November veröffentlicht.
Im Rahmen des Forums Qualitätsnetzwerk Jobcoaching AP gab es pandemiebedingt ein Online-Treffen im April. Hier wurde der Entwurf einer Internet-Landkarte im Rahmen der BAG UB homepage vorgestellt, auf der sich Anbieter von JobcoachingAP präsentieren können. Im Anschluss wurde das Internet- und Antragskonzept nochmals überarbeitet und schließlich im Juli online zur Verfügung gestellt. Seitdem nutzen erste Anbieter die Möglichkeit, ihre Arbeit im Bereich JobcoachingAP darzustellen.
Im Juli erfolgte die Veröffentlichung des Positionspapiers „Preisverhandelte Vergabe auf Basis des TVöD statt öffentlicher Ausschreibung für berufliche Reha-Dienstleistungen bei ambulanten Leistungsanbietern“. Das Papier wurde von unserem Mitglied Access erstellt, mit uns abgestimmt und gemeinsam veröffentlicht.
Ebenfalls im Juli veröffentlichte die BAG UB erstmalig Wahlprüfsteine – hier zur Bundestagswahl 2021 – und sendete diese an die Bundestagsparteien.
Die BAG UB hat sich nach 2020 auch 2021 intensiv dafür eingesetzt, dass der Rechtsanspruch auf eine Persönliches Budget nach § 29 SGB IX auch uneingeschränkt für Werkstattleistungen gilt und umsetzbar ist. Dazu gab es Gespräch u.a. mit dem BMAS sowie dem Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel. Grundsätzlich gilt der Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX für ALLE Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Im Oktober wurden die Ergebnisse der BAG UB Abfrage zur Beauftragung berufsorientie-render Maßnahmen nach § 48 SGB III in den Ländern veröffentlicht. Die Abfrage erfolgte bei einzelnen Integrationsfachdiensten (IFD) pro Bundesland (v.a. Mitglieder der BAG UB). Bei Bedarf wurden Agenturen für Arbeit bzw. Ländervertretungen einbezogen.
Bis Juli erfolgte im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation die Überarbeitung der „Gemeinsamen Empfehlung Unterstützte Beschäftigung“ nach § 55 Abs. 6 SGB IX an der u.a. die BAG UB und Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH beteiligt sind. Die neue Fassung wurde im Oktober veröffentlicht.
Es gab mehrfachen Austausch mit Unternehmen aus dem Rheinland, die seit vielen Jahren mit unserem Mitglied Projekt Router aus Köln zusammenarbeiten. Einbezogen ist auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen. Ziel ist es, die positiven Erfahrungen mit diesem unternehmenszentrierten Inklusionskonzept aus dem Rheinland auf weitere Regionen in Deutschland im Rahmen eines Bundesmodellprojektes auszuweiten.
Im September endete das von Aktion Mensch geförderte Projekt „WiN – Weiterbilden im Netzwerk“. Die beiden Bausteine des Projekts waren eine neue Weiterbildung für Fach- und Leitungskräfte der Tagesförderung sowie der Aufbau eines bundesweiten Netzwerks zur Förderung des fachlichen Austauschs und der Interessenvertretung zum Thema betriebliche Teilhabe für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Zudem wurde eine bundesweite „Landkarte Betriebliche Teilhabe“ erstellt, auf der Informationen zur betrieblichen Teilhabe von Tages(förder)stätten präsentiert und angeschaut werden können. Alle drei Angebote werden nach Ende des Projektes fortgesetzt.
Nach pandemiebedingter Absage der Jahrestagung 2020 fand die 25. Jahrestagung der BAG UB unter dem Motto „VISION INKLUSION – Wenn nicht jetzt, wann dann?“ im November in Suhl statt. Der fachliche Austausch gestaltet sich anders als gewohnt: Keine vorab festgelegten Workshops und keine übliche Abschlussveranstaltung, auch kein klassisches Open-Space-Format. Die gesamte Themenvielfalt zur Teilhabe am Arbeitsleben der BAG UB stand zur Verfügung. Ca. 140 Teilnehmende waren letztlich dabei.
Im März startete der 27. Durchgang der Weiterbildung. Von Januar bis Mai fanden alle Seminare pandemiebedingt online statt.
2020
Das Jahr 2020 ist in allen gesellschaftlichen Bereichen bestimmt durch die Corona-Pandemie. In der Folge arbeitete die BAG UB seit Mitte März überwiegend mobil. Seit dem 19. März informierte die BAG UB über den Mitgliederrundbrief zu den coronabedingten Auswirkungen und Regelungen bezogen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Kurzarbeitergeld, Sozialdienstleister-Einsatzgesetz/SodEG, alternative Leistungserbringung etc.). Die BAG UB war im fortlaufenden Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und anderen Entscheidungsträgern, um zeitnah Informationen zu den Auswirkungen und Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bereit stellen zu können. Zudem wurden mit Unterstützung der Hamburger Arbeitsassistenz Informationen auf der homepage zu alternativen bzw. digitalen Leistungserbringung zur Verfügung gestellt. Die pandemiebedingten Änderungen im Ablauf der Weiterbildungsangebote und von Veranstaltungen, bei der Durchführung der Projekte und der internen Abläufe nahmen - wie anderenorts auch - viele Ressourcen in Anspruch.
Bezogen auf die Integrationsfachdienste (IFD) war der Austausch mit der BIH v.a. im Frühjahr geprägt von den Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie; gerade auch hinsichtlich einer möglichen Gefährdung der IFD-Arbeit. Zu der zwischen BA und BIH vereinbarten „Meißner Erklärung“ zur Verbesserung der Zusammenarbeit für das gemeinsame Ziel der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kritisiert die BAG UB, dass offenbar keine Vereinbarung erreicht wurde, ob und wie Integrationsfachdienste (IFD) von der BA wieder verstärkt im Bereich Vermittlung beauftragt werden sollen. BAG UB und BIH vereinbarten, dass die BAG UB zukünftig regelmäßig an den Treffen des IFD-Fachausschusses der BIH teilnimmt. Hier können nun Themen aus Sicht der BAG UB als IFD-Interessenvertretung eingebracht werden.
Die BAG UB nahm weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil.
Die BAG UB ist nach wie vor aktiv in der Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenhilfe in Deutschland sowie mit Organisationen für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der EUSE zusammengeschlossen sind. Der Austausch fand pandemiebedingt überwiegend online statt.
Seit Juli ist die neue homepage der BAG UB online. Sie wurde zu 100% gefördert von Azubi-Projekte. Azubi-Projekte sind eine Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung e.V., die Auszubildende und Studierende aus verschiedenen Berufsrichtungen bei Ihrer praxisnahen Ausbildung unterstützt. Im Rahmen dessen können sich Projektpartner aus ganz Deutschland kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Die Webseite der BAG UB setzt ihren Schwerpunkt nach wie vor auf fachliche Informationen zu den verschiedenen Themen. Das Design entspricht nun aktuellen Standards.
Seit Dezember 2020 ist die „Landkarte Betriebliche Teilhabe“ im Bereich „Arbeitsweltbezogene Teilhabe“ auf der BAG UB homepage online. Auf dieser Landkarte sind innovative Leistungsanbieter und Projekte aus dem ganzen Bundesgebiet eingetragen, die bereits betriebliche Teilhabeangebote für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf (vgl. § 219 Abs. 2 und 3 SGB IX) aufgebaut haben. Die Karte wurde im Rahmen der bundesweiten Netzwerkarbeit erstellt, die zu den zentralen Aktivitäten des Projekts WiN – Weiterbilden im Netzwerk der BAG UB zählt. Die Anbieter auf dieser Landkarte sind Teilnehmende des Netzwerks.
Im Februar 2020 führte die BAG UB die 8. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 55 SGB IX durch. Die Ergebnisse wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.
Seit April 2020 erfolgt die Überarbeitung der „Gemeinsamen Empfehlung Unterstützte Beschäftigung“ nach § 55 Abs. 6 SGB IX an der u.a. die BAG UB und Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH beteiligt sind. So fließen sowohl praktische Erfahrungen als auch Ergebnisse sowie Empfehlungen aus den vom BMAS geförderten Projekten der BAG UB zur Unterstützten Beschäftigung ein. Die Überarbeitung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2021 abgeschlossen sein.
Nach der Gründung des Forums Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP auf der Jahrestagung der BAG UB in Suhl 2017 und der Veröffentlichung von Definition und Qualitätsstandards JobcoachingAP im April 2019 fand im Oktober 2020 erneut ein Präsenztreffen des Qualitätsnetzwerks in Kassel statt.
Zum Thema "Autismus und Teilhabe am Arbeitsleben" fand auf der Jahrestagung in Suhl 2019 ein Workshop statt. Daraus bildete sich eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern, die sich im Jahr 2020 zu diesem Thema austauschte. Der Austausch soll kontinuierlich - auch im Rahmen von weiteren Veranstaltungen für alle Interessierten - fortgeführt werden.
Nach Diskussion und Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Ende 2017 beteiligte sich die BAG UB weiterhin an Gesprächen zur Umsetzung des BTHG und informierte über weitere Änderungen ab 1.1.20 sowie im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. Die BAG UB setzte sich dafür ein, dass der Personalschlüssel bei anderen Leistungsanbietern, die betriebliche Angebote vorhalten, verbessert wird. Der mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetzes verbesserte Personalschlüssel gilt dann, wenn Leistungen ausschließlich in betrieblicher Form erbracht werden. In § 60 Absatz 2 Nr. 8 heißt es ab 1.1.2020: „erbringen sie (Hinweis: die anderen Leistungsanbieter) Leistungen nach den §§ 57 oder 58 ausschließlich in betrieblicher Form, soll ein besserer als der in § 9 Absatz 3 der Werkstättenverordnung für den Berufsbildungsbereich oder für den Arbeitsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen festgelegte Personalschlüssel angewendet werden.“
Die 25. Jahrestagung und die Mitgliederversammlung der BAG UB 2020 fielen pandemiebedingt aus. Auch ein alternativ geplantes Jahrestreffen der Mitglieder in gekürzter Form musste pandemiebedingt abgesagt werden.
Der 23. Durchgang der Weiterbildung „Inklusionsberatung für Unterstützte Beschäftigung und JobcoachingAP“ endete im September 2020. Der 25. Durchgang der Weiterbildung ist in einer neuen Struktur gestartet. Zunächst finden kurz nacheinander zwei 4-modulige Basis-Kurse statt. Im Anschluss an eine erfolgreiche Teilnahme haben die Teilnehmenden die Möglichkeit den Aufbau-Kurs zu absolvieren. Dieser besteht aus 4 Modulen (darunter ein Wahlmodul) sowie dem Abschlusskolloquium. Das Zertifikat „Inklusionsberater_in für Unterstützte Beschäftigung und JobcoachingAP“ erhalten nur diejenigen, die erfolgreich an der kompletten Weiterbildung teilnehmen. Der Basis-Kurs Nord startete im Juni 2020 und der Basis-Kurs Süd im September 2020.
2019
Die BAG UB setzte sich in verschiedenen Gesprächen mit Verbänden und Verwaltungen dafür ein, dass Integrationsfachdienste (IFD) entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag für den in § 192 SGB IX beschrieben Personenkreis eingesetzt werden. Dies gilt auch für eine klientenunabhängige Beratung von Arbeitgebern wie sie in § 193 SGB IX gefordert ist. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Professionalität geht es darum, Doppelstrukturen zu den Aufgaben der IFD zu vermeiden und mit dem IFD vor Ort einen zentralen Ansprechpartner sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch Betriebe vorzuhalten. Dies sorgt für eindeutige Zuständigkeiten und vermeidet unnötige Schnittstellen.
Im März 2019 führte die BAG UB die 7. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 55 SGB IX durch. Die Auswertung wird nach einer umfangreichen Plausibilitätsprüfung Anfang 2020 vorliegen.
Nach Diskussion und Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Ende 2017 beteiligte sich die BAG UB auch 2019 an Gesprächen zur Umsetzung des BTHG. Die BAG UB setzte sich dafür ein, dass der Personalschlüssel bei anderen Leistungsanbietern, die betriebliche Angebote vorhalten, verbessert wird. Dies entspricht auch der Praxis der Vorgängermodelle wie Hamburger Arbeitsassistenz (am längsten hierzu tätig) sowie vielen anderen unserer Mitglieder und ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Ein individuelles Jobcoaching bzw. eine individuelle Unterstützung/Beratung am Arbeitsplatz und im Betrieb benötigt für die Bereiche Berufsbildung und Arbeitsplatzsicherung/-begleitung ausreichende personelle Ressourcen beim begleitenden Fachdienst. Mit dem von der Bundesregierung am 14.8.19 im Kabinett verabschiedeten und im Dezember 2019 in Kraft getretenen „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe“ (Angehörigen-Entlastungsgesetz) erfolgte die erforderliche Klarstellung zum Thema „Personalschlüssel WVO“. Damit wurde ein strittiger Punkt ausgeräumt, die die bisherigen Vereinbarungen zwischen potentiellen Anbietern und den Leistungsträgern schwierig gestalten. Die BAG UB begrüßt ausdrücklich die im Rahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetz vorgenommene Klarstellung im Bereich Arbeitsassistenz (Integrationsämter haben danach zukünftig kein Ermessen hinsichtlich der Höhe der Leistung - Anspruchsleistung)), die Einführung eines Budgets für Ausbildung und die Entfristung der EUTB’s (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Die BAG UB steht weiterhin sowohl mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als auch mit den Leistungsträgern im Austausch und konnte dadurch wichtige Informationen zum BTHG an ihre Mitglieder weitergeben. Im intensiven Austausch mit Mitgliedern und den LAG’s UB bündelt die BAG UB Informationen und Konzepte zum Thema „Andere Leistungsanbieter“ und „Budget für Arbeit“ und stellt diese im Ergebnis allen Mitgliedern zur Verfügung bzw. vermittelt auf Anfrage von Mitgliedern an die entsprechenden Mitglieder.
Die BAG UB nahm weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil. Es fanden drei Treffen statt.
Die BAG UB ist nach wie vor aktiv in der Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenhilfe in Deutschland sowie mit Organisationen für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der EUSE zusammengeschlossen sind. Im Mai 2019 fand die EUSE-Konferenz statt. Mitglieder des Teams und des Vorstands sowie weitere Mitglieder der BAG UB trugen in verschiedenen Workshops zum Programm der Tagung bei.
Das Projekt „Unterstützte Beschäftigung – Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung“ endete im Februar 2019 (gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Als Ergebnisse liegen ein Praxisbericht sowie verschiedene Fachbroschüren und Informationen im Internet vor.
Im März 2019 startete das Modellprojekt „TalentPASS“. Das Projekt wird an bundesweit sechs Standorten in Lübeck, Hamburg, Köln, Nürnberg, Erlangen und Chemnitz von lokalen Fachdiensten durchgeführt. Die Projektpartner sind das Bildungs- und Forschungsinstitut zum Selbstbestimmten Leben Behinderter - Bifos e.V., integra Lübeck gGmbH, die Hamburger Arbeitsassistenz, der IFD Köln gGmbH, der IFD Mittelfranken gGmbH, Access – Inklusion im Arbeitsleben gGmbH Erlangen/Nürnberg/Bamberg und das Soziale Förderwerk Chemnitz e.V. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Ausgleichsfonds nach § 161 SGB IX gefördert und hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Der 22. Durchgang der Weiterbildung ‚Inklusionsberatung für Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching“ endete im Juli 2019. Der 23. Durchgang der Weiterbildung startete im Februar 2019 mit 16 Teilnehmenden. Der 24. Durchgang der Weiterbildung startete im Juni 2019 in Eupen in Belgien. Die BAG UB bietet dort einen Weiterbildungslehrgang für die Arbeitsvermittler_innen aus der Deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien im Auftrag des Ministeriums für Kultur, Beschäftigung und Tourismus an.
Die 24. Jahrestagung fand im November 2019 unter dem Motto „Systeme im Wandel – Systeme verändern: Gestaltungsräume - Werte - Handlungserfordernisse“ in Suhl mit ca. 380 Teilnehmenden, davon ca. 60 unterstützte Arbeitnehmer_innen, statt.
2018
Auf Einladung der BAG UB informierte sich das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Juli über verschiedene Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben und im Sozialraum in Hamburg. Für das BMAS waren Frau Vanessa Ahuja (Ministerialdirektorin und Leiterin der Abteilung V „Teilhabe Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe") sowie Herr Sascha Köhne (Referat Va 2 „Teilhabe schwerbehinderter Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen, Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht" des BMAS) vor Ort. Mitglieder der BAG UB stellten ihre Angebote vor. Eine Peer-Expertin der Hamburger Arbeitsassistenz berichtete über Ihre Arbeitserfahrungen sowie die Wege und Umwege dorthin.
Die BAG UB nahm an der Verbandsbesprechung des BMAS zur Weiterführung der „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung" teil. Es geht um die Ansprache von und den Zugang zu rund 41.000 Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen.
Es fand ein Austausch mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zu den Themenschwerpunkten IFD und UB statt.
Im Rahmen des Projekts „Unterstützte Beschäftigung – Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung" erfolgten verschiedene Verbesserung der Leistungsbeschreibung InbeQ („Unterstützte Beschäftigung" (§ 55 SGB IX) in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen (AMDL) der BA, die auch von den Mitgliedern der BAG UB vorgeschlagen wurden. Beteiligt waren zwei Mitglieder der BAG UB (ACCESS Integrationsbegleitung Erlangen-Nürnberg, IFD Mittelfranken/Nürnberg/Vorstand).
Im Mai 2018 führte die BAG UB die 6. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 55 SGB IX durch. Die Auswertung lag im Dezember 2018 vor.
Im Mai und September 2018 fanden nach der Gründung des Forums Qualitätsnetzwerk Jobcoaching auf der Jahrestagung der BAG UB in Suhl 2017 das erste und zweite Treffen in Kassel statt. Definition und Qualitätsstandards von Jobcoaching wurden entwickelt und die Ergebnisse werden auf der Jahrestagung 2018 der BAG UB in Bad Honnef vorstellt. Angestrebt wird eine hohe Praktikabilität sowie die Anerkennung der Definition und Qualitätsstandards von Jobcoaching durch die zuständigen Leistungsträger. Freiberufliche Jobcoaches und Fachdienste, die ihrer Arbeit diese Standards zugrunde legen, finden im Forum der BAG UB eine Plattform für Qualität und Austausch.
Die Fachtagung "Autismus und Arbeit - Wege in das Berufsleben" fand im Oktober statt. Veranstalter: Autismus Hamburg e.V. und autworker Hamburg. Die BAG UB und die Hamburger Arbeitsassistenz sind Kooperationspartner. Die BAG UB übernimmt wesentliche Teile der Organisation.
Nach Diskussion und Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Ende 2017 beteiligte sich die BAG UB auch 2018 an den Gesprächen zur Umsetzung des BTHG. Dazu fand in verschiedenen Gremien, mit mehreren Verbänden und Leistungsträgern ein Austausch statt. Die BAG UB informierte ihre Mitglieder über das Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit für „Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich bei anderen Leistungsanbietern", die „Orientierungshilfe zu den (neuen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ab 01.01.2018" der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zum BTHG Ende 2017 sowie die Veröffentlichung der Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess (Arbeitsentwurf) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) im Januar 2018. Die BAG UB stand mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Austausch und konnte somit wichtige Informationen zum BTHG (v.a. Budget für Arbeit, andere Leistungsanbieter) an ihre Mitglieder weitergeben. Im intensiven Austausch mit Mitgliedern und den LAG's UB bündelt die BAG UB Informationen und Konzepte zum Thema „Andere Leistungsanbieter" und „Budget für Arbeit" und stellt diese im Ergebnis allen Mitgliedern zur Verfügung (Rundbrief, homepage) bzw. vermittelt auf Anfrage von Mitgliedern an die entsprechenden Mitglieder.
Einige unserer Mitglieder berichteten von Problemen bei der Anwendung des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget - teilweise bedingt durch die Umsetzung des BTHG's. Im fachlichen Austausch mit dem BMAS, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den betroffenen Mitgliedern der BAG UB konnten diese bearbeitet und bisher in Teilen gelöst werden. So wurde der Stopp des Persönlichen Budgets in einer Region in Niedersachsen nach Rücksprache mit BMAS und BA umgehend aufgehoben, so dass die Leistungsberechtigten ihren Rechtsanspruch wieder wahrnehmen konnten.
Im Frühjahr/Sommer 2018 wurde die Homepage der BAG UB überarbeitet. Unter anderem wurden folgende Menüpunkte neu eingefügt: „Budget für Arbeit", „Andere Leistungsanbieter" und „Arbeitsweltbezogene Teilhabe". Verschiedene unserer Mitglieder arbeiten bereits länger in diesen Bereichen bzw. haben diese mit aufgebaut. Auch andere Inhalte wurden teilweise aktualisiert. Die Angebote im Bereich Weiterbildung und Beratung wurden unter dem Menüpunkt „Weiterbildung und mehr" erweitert.
Die BAG UB nahm weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil. Es fanden drei Treffen statt.
Die BAG UB ist nach wie vor aktiv in der Zusammenarbeit mit den Verbänden für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der EUSE zusammengeschlossen sind. Die Mitglieder der EUSE trafen sich im April 2018 in Amsterdam. Im Dezember 2017 besuchten vier Mitarbeiter_innen von Shekulo Tov (Israel) verschiedene Organisationen in Deutschland, darunter Mitglieder der BAG UB, wie z.B. ACCESS Integrationsbegleitung in Nürnberg und Erlangen, die Boxdorfer Werkstätten in Nürnberg, das Soziale Förderwerk in Chemnitz, die Hamburger Arbeitsassistenz sowie die Geschäftsstelle der BAG UB. Vom 26. Februar bis 1. März 2018 fand der Gegenbesuch in Israel statt. Es wurden diverse Projekte in Israel besucht, die die Unterstützte Beschäftigung umsetzen, den deutschen Inklusionsbetrieben vergleichbare Abteilungen betreiben sowie werkstattähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten. Vom 15.-16.10.2018 richtete die BAG UB ein Council-Treffen in Hamburg aus. Das Treffen wurde auch dazu genutzt, die vielfältige Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung sowie deren gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland vorzustellen.
Der 21. Durchgang der Weiterbildung ‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung' in endete im Juni 2018. Der 22. Durchgang der Weiterbildung startete im Februar 2018.
Die BAG UB war vom 15. 09.2014 bis 30.06.2018 Partner Das Projekt „Karriereplanung inklusive" des Bildungs- und Forschungsinstituts zum Selbstbestimmten Leben Behinderter - Bifos e.V. endete im Juni 2018. Neben Bifos gab es folgende Projektpartner: Hamburger Arbeitsassistenz e.V, Soziales Förderwerk e.V. Chemnitz, ACCESS gGmbH Erlangen-Nürnberg und BAG UB. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.
Die 23. Jahrestagung fand im November 2018 unter dem Motto „individuell – betrieblich – inklusiv / Personenzentrierte Beschäftigung – Jetzt mal konkret!" in Bad Honnef mit ca. 380 Teilnehmenden, davon ca. 60 unterstützte Arbeitnehmer_innen, statt.
2017
Die BAG UB ist in die Teilnahme und Mitorganisation der vom BMAS geförderten Veranstaltungsreihe „Zusammen erfolgreich in Arbeit“ eingebunden. Im Jahr 2017 fand folgende letzte Veranstaltung statt: 16. Februar 2017 in Berlin - Die Veranstaltung der Leistungserbringer (und ihrer Interessenvertretungen) mit Beispielen von drei Mitgliedsorganisationen der BAG UB (IFD in Lübeck/ Ostholstein und Mittelfranken, Boxdorfer Werkstatt) aus den Bereichen IFD, UB und Übergang WfbM - allgemeiner Arbeitsmarkt.
Im März 2017 fand ein Treffen von zwei Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsführung der BAG UB mit dem neuen Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Christoph Beyer beim Landschaftsverband Rheinland in Köln statt. Themen waren z.B.: Beauftragung der IFD durch die Reha-Träger, Strukturverantwortung der Integrationsämter, Kooperation zwischen Bundesagentur für Arbeit und BIH, Stand zur Berufsorientierung im Übergang Schule-Beruf, Ausschreibung und Qualitätssicherung, zukünftige Finanzierung betrieblicher Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) begleitet die BAG UB ab Juni 2015 vor allem über das Projekt „Unterstützte Beschäftigung – Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung“. Im März 2017 fand ein weiteres Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit zu den Themen „Qualitätskriterien in der Ausschreibung und Praxis der InbeQ“ statt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Thema „Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildung“ angesprochen.
Im März 2017 führte die BAG UB die 5. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX durch. Die Auswertung lag im Dezember 2017 vor.
Die BAG UB beteiligte sich weiterhin an den kritischen Diskussionen zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe / Bundesteilhabegesetz (BTHG). Nach Verabschiedung des BTHG Ende 2017 fand in verschiedenen Gremien mit mehreren Verbänden und Leistungsträgern ein Austausch und die kritische Begleitung der Umsetzung des BTGH statt.
Ende März versendeten wir „Informationen zum Bundesteilhabegesetz und dem Persönlichen Budget“. Hintergrund war, dass uns zum einen immer wieder Anfragen von unseren Mitgliedern nach den Auswirkungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorlagen. Daher haben wir verschiedene Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weitergeleitet und die Antworten zur Verfügung gestellt. Zum anderen lagen uns verschiedene Hinweise unserer Mitglieder zu Problemen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets zur Teilhabe am Arbeitsleben vor. Dazu konnten wir im Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit den aktuellen Stand im Informationspapier anzeigen.
Die BAG UB nimmt weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil. Die Themen der zwei Treffen: „Bundesteilhabegesetz: Beratungen im Anschluss an die Anhörung im Deutschen Bundestag“ und „Partizipationsprozesse bei der Umsetzung der UN-BRK: Erfahrungen, Erkenntnisse, Verbesserungsmöglichkeiten“.
Der 14. bundesweite Durchgang der Weiterbildung ‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’ endete im Januar 2017. Die in Kooperation mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) durchgeführte regionale Weiterbildung Integrationsberatung endete im April 2017. Der 3. regionale Durchgang der Weiterbildung bayernweit endete im Juli 2017. Der 15. bundesweite Durchgang der Weiterbildung ‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’ begann im Februar 2017. Die Weiterbildung zum Bildungscoach des Projekts „Karriereplanung inklusive“ endete Anfang 2017.
Die BAG UB nahm mit Mitgliedern an der 1. Weltkonferenz zur Unterstützten Beschäftigung vom 14.-16.6.2017 in Belfast teil. Die BAG UB war mit einem Workshop zur UB für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf vertreten. Zudem stellte ACCESS Integrationsbegleitung Nürnberg/Erlangen/Bamberg ihre langjährige Arbeit als Fachdienst der UB in einem Workshop vor. Mit dieser Vorstellung und der vorherigen Bewerbung gewann ACCESS den „Employment for All“-Award, einen Preis, der von der EUSE und der EASPD ausgelobt wurde.
Im Dezember 2017 fand zum Abschluss des Projekts „Zeit für Arbeit! Betriebliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, gefördert durch Aktion Mensch, in Kassel die zweite überregionale Fachveranstaltung statt.
Die 22. Jahrestagung „Zukunftsmodelle der Arbeit - Welche Rolle spielt der Mensch?“ fand im November 2017 in Suhl statt. In Bad Honnef statt.
2016
Bundesministerin Andrea Nahles vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hebt in einem Schreiben die Arbeit der IFD und der BAG UB positiv hervor. Die BAG UB ist in die Teilnahme und Mitorganisation der vom BMAS geförderten Veranstaltungsreihe „Zusammen erfolgreich in Arbeit“ eingebunden. Im Jahr 2016 fanden folgende Veranstaltungen statt: Januar 2016 - Organisiert durch den Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände (Betriebsbeispiel des IFD Mittelfranken). Juni 2016 - Organisiert durch die Leistungsträger.
Nach einem längeren Abstimmungsprozess trat zum 1.9.16 die überarbeitete GE IFD nach § 113 SGB IX in Kraft. Die Vergütung ist nun deutlich leistungsgerechter als zuvor. Die BAG UB hat sich dafür eingesetzt, dass die Vergütungspauschalen zeitnäher als bisher angepasst werden können. Die neue Regelung sieht daher eine Prüfung und ggf. Anpassung spätestens alle zwei Jahre vor. Zugleich wurde neu eine 6-monatige Stabilisierungsphase nach Aufnahme der Beschäftigung in der neuen GE IFD festgelegt, die die Verantwortung aller Leistungsträger für die Arbeitsplatzsicherung - nicht nur der Integrationsämter - unterstreicht. Die BAG UB war als bundesweite IFD-Interessen-vertretung an allen Sitzungen beteiligt und konnte ihre fachlichen Positionen einbringen.
Die Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) begleitet die BAG UB ab Juni 2015 vor allem über das Projekt „Unterstützte Beschäftigung – Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung“. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Bewertung der UB-Leistungsbeschreibung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und eine Abstimmung zu einigen Verbesserungen, die auch von den Mitgliedern der BAG UB vorgeschlagen wurden. Diese Verbesserungen werden mit der kommenden Ausschreibung der BA umgesetzt. Zudem konnten bereits zuvor verschiedene formale Verbesserungen erzielt werden (dreimalige statt zweimalige Verlängerungsoption, Sicherstellung der monatlichen Vergütungszahlung der BA). Zusätzlich fanden im Februar und Oktober 2016 Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit zu den Themen „Zukünftige Qualitätskriterien in der UB-Ausschreibung“ statt. Hintergrund ist das reformierte Vergaberecht, dass im April 2016 in Kraft trat.
Im Februar 2016 führte die BAG UB die 4. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX durch. Die Auswertung lag im November 2016 vor.
Die BAG UB beteiligt sich weiterhin an den kritischen Diskussionen zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe / Bundesteilhabegesetz.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende April 2016 den Referentenentwurf vorgelegt. Der Gesetzesentwurf – bereits mit einigen Verbesserungen aufgrund der massiven Kritik der Verbände - wurde Anfang September veröffentlicht. Im September 2016 fand die erste Lesung statt, die zweite Lesung folgte im Dezember 2016. Danach erfolgte der letzte Durchgang im Bundesrat.
Die BAG UB nimmt weiterhin am Austausch zur Umsetzung der UN-BRK im Rahmen der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin teil. Es fanden drei Treffen statt. Zum Schwerpunktthema „Arbeit“ erfolgte die Herausgabe einer Stellungnahme, die auf die Empfehlungen des UN-Fachausschusses an Deutschland eingeht und die konform geht mit Positionen der bag ub.
Das Forum „Übergang Schule – Beruf“ fand am 19. September 2016 in Kassel statt. Thema war die „Weiterführung der beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Auslaufen der Initiative Inklusion“. Zur Vorbereitung des Forums hatte dieBAG UB im Februar 2016 eine Länderabfrage zum „Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion/ Berufsorientierung und zur Weiterführung berufsorientierender Maßnahmen“ gestartet.
Der regionale Durchgang der Weiterbildung in der Europa Akademie in Eschwege endete im Januar 2016. In Kooperation mit dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) startete die BAG UB im Januar 2016 den regionalen Durchgang der Weiterbildung Integrationsberatung in Hamburg. Der 3. regionale Durchgang der Weiterbildung bayernweit begann im April 2016. Die Weiterbildung zum Bildungscoach des Projekts „Karriereplanung inklusive“ startete im April 2016.
Die BAG UB ist nach wie vor aktiv in der Zusammenarbeit mit den Verbänden für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der European Union for Supported Employment / EUSE zusammengeschlossen sind. Im Mai 2016 empfing die BAG UB gemeinsam mit der Hamburger Arbeitsassistenz eine israelische Delegation mit Vertreter_innen verschiedener Ministerien.
Im Dezember 2016 fand in Mainz die erste überregionale Fachveranstaltung des Projekts „Zeit für Arbeit! Betriebliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung“, gefördert durch Aktion Mensch, statt.
Die 21. Jahrestagung „Inklusive Arbeit! - Was heißt das konkret?“ fand im November 2016 in Bad Honnef statt.
2015
Mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales fand im April 2015 ein Gespräch zu den verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zum geplanten Bundesteilhabegesetz statt. Es wurden die Themen IFD und ihre Funktion beim Übergang Schule/WfbM-Beruf, UB und Budget für Arbeit/Eingliederungshilfereform/Bundesteilhabegesetz angesprochen.
Die Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung Integrationsfachdienste (GE IFD) nach § 113 SGB IX findet statt. Das geplante In-Kraft-Treten Ende 2015 wird jedoch auf 2016 verschoben, da die Bundesagentur für Arbeit zusätzlichen internen Abstimmungsbedarf hat. Die BAG UB war als einziger Fachverband und bundesweite IFD-Interessenvertretung an allen Sitzungen beteiligt und konnte ihre fachlichen Positionen einbringen.
Im Mai 2015 führte die BAG UB die 3. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX durch. Die Auswertung wird nach einer umfangreichen Plausibilitätsprüfung im Oktober 2015 vorliegen.
Die BAG UB begleitet weiterhin die Diskussionen zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe (Bundesteilhabegesetz).
Die BAG UB nimmt nach wie vor am Austausch zu den Behindertenrechtsthemen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Rahmen der Monitoringstelle beim Institut für Menschenrechte in Berlin teil. In diesem Zusammenhang erfolgte die Teilnahme an der DIM-Fachkonferenz „Die UN-BRK umsetzen!“ mit der Bundesbehindertenbeauftragten Verena Bentele. Die BAG UB kommentierte die Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.
Der zweite regionale Durchgang der Weiterbildung Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’ in Mittelfranken endete im Januar 2015 und der erste regionale Durchgang der Weiterbildung in Norddeutschland endet im April 2015. Der 13. bundesweite Durchgang der Weiterbildung ‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’ hatte das Abschlusskolloquium im Juni 2015. Der 14. bundesweite Durchgang der Weiterbildung startete im September 2015.
Auf der 12. EUSE-Konferenz vom 27.-29. Mai 2015 in Lissabon (Portugal) war die BAG UB mit einem Workshop zum Konzept und zur Maßnahme der Unterstützten Beschäftigung in Deutschland vertreten.
Am 01. Juni 2015 startete das Projekt „Unterstützte Beschäftigung – Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung“ (Laufzeit bis 30. November 2018). Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Im Januar 2015 begann das Projekt „Zeit für Arbeit!“. Das Modellprojekt wird durch die Aktion Mensch gefördert. Ziel ist die Entwicklung und Verbreitung arbeitsweltorientierter, betrieblich ausgerichteter Teilhabeangebote für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf (Laufzeit ist Januar 2015 bis Dezember 2017).
Die 20. Jahrestagung „Arbeit für alle!“ - Das Recht auf Teilhabe - findet im November 2015 in Suhl statt.
2014
Zur Situation und zum Leistungskatalog der Integrationsfachdienste (IFD) und auch zur Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX (UB) führt die BAG UB Anfang des Jahres Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW), der Bundesagentur für Arbeit (BA), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch das Thema „Verbesserung der Ausschreibepraxis“ wird auf verschiedenen Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Verbänden, v.a. dem Paritätischen Gesamtverband, erneut angesprochen.
Im Oktober informieren wir unsere Mitglieder über die geplante Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung Integrationsfachdienste (GE IFD) nach § 113 SGB IX. Die BAG UB ist an den Gesprächen beteiligt. Neben einer grundlegenden Überarbeitung, über die ab Februar 2015 verhandelt wird, planen die zuständigen Leistungsträger eine Erhöhung der Kostensätze um ca. 10 % ab 1.1.2015. Hierzu legen die zuständigen Leistungsträger einen Entwurf über die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vor.
Ab Januar führt die BAG UB die 2. Bundesweite Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX durch. Die Auswertung wird nach einer umfangreichen Plausibilitätsprüfung im Dezember vorgelegt.
Ab August 2014 können die Materialien zur persönlichen Zukunftsplanung auf der Homepage des Netzwerkes Persönliche Zukunftsplanung bestellt werden. Die BAG UB übernimmt Verkauf und Versand der Materialien und beteiligt sich an der Tagung im November in Hamburg.
Die BAG UB begleitet weiterhin die Diskussionen zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt einen detaillierten Zeit- und Arbeitsplan vor, nachdem das sog. Bundesteilhabegesetz in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll.
Die BAG UB nimmt nach wie vor am Austausch zu den Behindertenrechtsthemen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Rahmen der Monitoringstelle beim Institut für Menschenrechte in Berlin teil.
Nach Abschluss Projekts Job4000 (Januar 2007 bis April 2014) wurde im Oktober der Abschlussbericht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die BAG UB war für die Evaluation der Arbeit der IFD zuständig. Die Vermittlungsquote der Integrationsfachdienste (IFD) betrug 52% und die Nachhaltigkeitsquote nach einem Jahr 87%. Die Quoten belegen somit erneut die Wirksamkeit und Professionalität der IFD. Der Abschlussbericht und die dazugehörenden Anlagen sind auf der homepage der BAG UB veröffentlicht.
Nach Abschluss des Projekts „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ (1.1.2011 - 30.6.2014) liegen verschiedene praxisrelevante Ergebnisse vor, die auf der Projekthomepage eingestellt sind. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Die BAG UB ist seit September Partner im Projekt „Karriereplanung inklusive“ des Bildungs- und Forschungsinstituts zum Selbstbestimmten Leben Behinderter - Bifos e.V. (Projektlaufzeit: 15.9.14 – 15.3.18). Neben Bifos sind ACCESS Erlangen/Nürnberg, der IFD Chemnitz und die Hamburger Arbeitsassistenz Projektpartner. Ziel ist die inklusive berufsbegleitende Weiterbildung für Menschen mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation zwischen Fachdiensten für berufliche Teilhabe, Weiterbildungsanbietern, Betrieben, Kammern und Arbeitgeberverbänden. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Im Dezember geht die neue Homepage der BAG UB an den Start, die besser als zuvor barrierefreien Standards entspricht.
Der 12. bundesweite Durchgang der Weiterbildung ‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’ endet im Januar. Der 13. bundesweite Durchgang der Weiterbildung beginnt im Februar. Zudem starteten regionale Durchgänge in Norddeutschland und Eschwege.
Die 19. Jahrestagung „Gute Arbeit! - Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ findet 20 Jahre nach Gründung der BAG UB in Bad Honnef statt.
2013
Die Diskussion und Auseinandersetzung um die öffentliche Ausschreibung der Integrationsfachdienste und anderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden intensiv weitergeführt. Die BAG UB wird hierbei weiterhin durch das „Aktionsbündnis für die Berufliche Teilhabe“ unter Leitung des Sozialverbandes Deutschland unterstützt. Gleichzeitig wird diesbezüglich der Austausch mit dem Paritätischen Gesamtverband vertieft. Für den Integrationsfachdienst (IFD) fordert die BAG UB nach wie vor die Anwendung der freihändigen Vergabe, obwohl dies nach einer Diskussion im Bundestag im Februar - SPD und Bündnis90/Die Grünen hatten entsprechende Anträge vorgelegt - erneut abgelehnt wird. Auf die von den Verbänden vorgetragenen Argumente, wie Lohndumping, unnötiger Anbieterwechsel und daraus folgende geringere Fachqualität wird nicht eingegangen.
Die BAG UB weist in einem Schreiben an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf die gesetzlich definierte schnittstellenübergreifende Funktion der IFD hin und macht darauf aufmerksam, dass die Beratungssituation sowohl für Menschen mit Behinderung als auch Betriebe aufgrund der Ausschreibungspraxis (z.T. vier IFD in einer Region) immer unübersichtlicher wird. Die BDA unterstreicht die Bedeutung der IFD in einem Schreiben vom Oktober 2012 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag und betont: „Mit einer stärkeren Ausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen auf Eingliederungserfolge wird auch eine entscheidende Verbesserung der Arbeit der IFD und der Eingliederungsperspektiven von Menschen mit Behinderung erreicht.“
In seiner Sitzung am 21.2.2013 beschließt der Deutsche Bundestag den Antrag „Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“ (BT-DRS 17/10113), mit dem Ziel, Qualitätsverbesserungen bei der Vergabe von (sozialen) Dienstleistungen zu erreichen. Die Bundesregierung beschließt zudem am 31. Juli 2013 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Siebte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (BR-DRS 610/13). Dazu informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): „Durch die Änderung der Vergabeverordnung sollen nun bieterbezogene Qualitätsaspekte in gewissem Umfang bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden können. Dadurch werden sich die Chancen erfahrener und guter Dienstleister, wie das bei IFD regelmäßig der Fall ist, in angemessenem Umfang verbessern.“ Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 20. September 2013 der Änderung zu. Die Verordnung zeigt, dass die Kritik der Verbände in Teilen aufgenommen wurde und mehr Qualität bei öffentlichen Ausschreibungen erreicht werden soll. Dennoch ist die Verordnung (allein) unzureichend, da sie die Gefahren von Dumpingangeboten und unnötigen Anbieterwechseln weiterhin ausklammert, worauf die BAG UB und der Bundesverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) in einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Juli gemeinsam hingewiesen haben. Ähnlich hat sich auch die BAG Freie Wohlfahrtspflege geäußert.
Im März veröffentlicht die BAG UB ein Positionspapier zu den Leistungen der Integrationsfachdienste und stellt die besondere Funktion der IFD im SGB IX heraus. Das Papier wird auch an die behindertenpolitischen Sprecher_innen der Bundestagsparteien versandt. Ebenfalls im März erfolgt eine Abfrage der BAG UB zur Nutzung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) nach § 45 Abs. 4 SGB III durch IFD. Die Ergebnisse zeigen, dass der AVGS bisher kaum genutzt wird, jedoch einige IFD dies zukünftig verstärkt tun wollen. Insbesondere die Arbeitsagenturen sind aber sehr zurück haltend bei der Anwendung des AVGS.
Im Mai findet für die Mitglieder der BAG UB ein Standortgespräch „Integrationsfachdienste“ in Kassel statt, auf dem u.a. das „Positionspapier zu den Leistungen der IFD“ sowie die Ergebnisse der Abfrage zur Nutzung des Arbeits- und Vermittlungsgutscheins der BAG UB diskutiert werden.
Die BAG UB ist an der Entwicklung der S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen zu den Leistungen Unterstützte Beschäftigung und IFD beteiligt [Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) 2013.
S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen. S3-Praxisleitlinien in Psychiatrie & Psychotherapie. Springer-Verlag Berlin-Heidelberg]. Ziel der Leitlinie ist es, Empfehlungen zur umfassenden psychosozialen Behandlung und Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen auf der Basis der besten verfügbaren Evidenz vor dem Hintergrund des deutschen Versorgungssystems zu geben.
Die Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) begleitet die BAG UB ab Januar 2011 vor allem über das Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“. Dies geschieht im regelmäßigen Austausch mit dem BMAS und den zuständigen Leistungsträgern (Projektbeirat). Hierdurch können viele abgestimmte Verbesserungen für die Praxis erzielt werden.
Die BAG UB begleitet weiterhin die Diskussionen zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Ende September werden die Verbände von den Ländern zu einem Expertengespräch zum Entwurf eines Berichts der Länder für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zu einem Bundesleistungsgesetz eingeladen. Aus Sicht der Verbände bleiben noch viele Fragen offen. Die BAG UB setzt ihren Schwerpunkt auf eine personenzentrierte Bedarfsfeststellung sowie Leistungsbewilligung und –ausführung und beteiligt sich in diesem Zusammenhang an der Diskussion um das „Budget für Arbeit“, welches von verschiedenen Ländern eingeführt wurde.
Die BAG UB ist zudem eingebunden in den Fachaustausch mit insgesamt 78 Verbänden zur Bewertung der Berichterstattung der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie zur Erstellung eines sog. „Parallelberichts“ der Nichtregierungsorganisationen für den UN-Fachausschuss, in dem die zivilgesellschaftliche Sichtweise dargestellt wird. Dies geschieht im Zusammenschluss der sog. BRK-Allianz. Der Parallelbericht wird im März, zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, öffentlich vorgestellt.
Der erste regionale Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung ‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’ in Nürnberg endet im Juli.
Die 11. EUSE Tagung findet vom 11.-13. Juni in Dublin (Irland) statt. Dort werden von Seiten der BAG UB Erfahrungen mit der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX vorgestellt. Drei Integrationsfachdienste aus Bayern (München, Nürnberg und Schwaben) sind mit einem Beitrag zum Thema „Übergang Schule-Beruf“ vertreten.
Das Forum „Übergang Schule – Beruf“ findet nach 2-jähriger Pause im September in Kassel statt. Das Forum widmet sich dem Thema „Umsetzung der Initiative Inklusion – Handlungsfeld 1 Berufsorientierung“. Die Referent_innen kommen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Land Brandenburg, dem IFD Potsdam und dem Integrationsamt Brandenburg.
Die 18. Jahrestagung „Teilhaben statt Teile haben! – Inklusion umfassend sichern“ findet in Suhl statt.
2012
Die BAG UB informiert ihre Mitglieder im November 2011 über die Planungen zukünftiger Zertifizierungen (Träger- und Maßnahmezulassung) im Rahmen von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Vorhaben wurde mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen“ (Instrumentenreform), welches zum 1.4.2012 in Kraft trat, beschlossen. Zertifizierungen (AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) sind nach einer Übergangsreglung bis Ende 2012 ab 1.1.2013 unabdingbar. Die BAG UB kritisiert den zunehmenden Verwaltungs- und Kostenaufwand, der insbesondere für „kleine“ Anbieter, die oftmals innovative Impulsgeber waren, vielfach nicht bzw. kaum zu bewältigen ist. Zudem ist der qualitative Nutzen für Menschen mit Behinderung, als eigentliche Kunden der Dienstleistungen, zu hinterfragen (vgl. Probleme der Qualitätsprüfungen und Zertifizierungen in der Altenhilfe).
Die Diskussion und Auseinandersetzung um die öffentliche Ausschreibung der IFD-Leistungen werden intensiv weitergeführt. Die BAG UB wird hierbei weiterhin durch das „Aktionsbündnis für die Berufliche Teilhabe“ unter Leitung des Sozialverbandes Deutschland unterstützt. Die Integrationsämter ziehen sich zunehmend aus der Strukturverantwortung zurück, d.h. der Bereich Vermittlung wird überwiegend nicht mehr (ergänzend) gefördert. Immer deutlicher wird, dass der übergreifende IFD mit Vermittlung und Begleitung gefährdet ist bzw. vor dem Aus steht, zumal vereinzelt auch der Bereich der Begleitung/ Arbeitsplatzsicherung ausgeschrieben wird. Die BAG UB sieht darin einen Verstoß gegen das SGB IX, indem eindeutig ein schnittstellen- und leistungsträgerübergreifender Dienst gefordert ist.
Auf Anfrage der BAG UB kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Aussage über jene Arbeitslosen machen, die vor der öffentlichen Ausschreibung durch IFD unterstützt wurden. Die Praxis zeigt, dass immer mehr Menschen mit Behinderung in der Arbeitslosigkeit verbleiben, da der IFD nicht mehr beauftragt wird.
Die Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Situation der IFD vom Mai 2012 unterstreichen ein Festhalten an der öffentlichen Ausschreibung der IFD-Vermittlungsleistungen. Dabei verweisen sie auf die aus ihrer Sicht verbesserten Möglichkeiten, Arbeitslose mittels eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) zu unterstützen. Durch den AVGS ist eine freie Wahl des Anbieters / Dienstleisters, also auch eines IFD, möglich (Voraussetzung: AZAV-Zulassung ab 1.1.2013). Hingewiesen wird zudem darauf, dass bei der Zulassung von Maßnahmen auch deren Kosten begutachtet werden. Wird deren „Angemessenheit und sachgerechte Ermittlung“ im Zulassungsverfahren bestätigt, sind die Kosten von der BA zu übernehmen. Somit können, laut BMAS, die IFD von dieser Vergütungsstruktur profitieren, da der „besondere Aufwand bei der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen sachgerecht dargestellt werden kann.“ Bundesregierung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonen, dass „dies die Stellung der IFD als erfahrene und kompetente Dienstleister festigen wird.“ Ob dies tatsächlich so eintritt, wird die BAG UB prüfen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat dazu Hinweise an die Integrationsämter herausgegeben und betont: „Die Annahme von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen erfolgt losgelöst von der Strukturverantwortung der Integrationsämter für die IFD und auf eigenes Risiko des Trägers.“ Nach wie vor fehlt es somit an einer sachgerechten Lösung, um eine schnittstellenübergreifende Vermittlung und Begleitung von arbeitslosen behinderten Menschen sicher zu stellen.
Die BAG UB führt im Oktober 2011 ihre 3. Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX bei ihren Mitgliedern durch. Die Umfrageergebnisse erzielen wiederum eine hohe Aufmerksamkeit in Politik, bei zuständigen Leistungsträgern und dem BMAS.
Die Weiterbildung der BAG UB „Integrationsberater/in zur Unterstützten Beschäftigung“ ist mit der Ausschreibung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX vom Januar 2012 in die Vergabeunterlagen der Bundesagentur für Arbeit unter Personalanforderungen eingefügt. Damit wird die berufsbegleitende Weiterbildung auf breiter Basis anerkannt.
Anfang 2012 wurde bekannt, dass, u.a. bei UB-Maßnahmen, die Unfallversicherung über die Anbieter zu leisten und im Angebot zu kalkulieren ist. Aufgrund der engen Abstimmung zwischen BAG UB, Bundesagentur für Arbeit (BA) und Unfallversicherung wurde diese Regelung wieder zurückgenommen. Ebenso erfolgreich war die BAG UB bei der Rücknahme von Kürzungen einiger Job Center von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für UB-Teilnehmende aus dem SGB II Bezug. Die BAG UB hat sich hierzu sowohl mit der BA als auch dem BMAS abgestimmt. Im Schreiben des BMAS an die BAG UB vom 2.4.2012 hat das BMAS klargestellt, dass die Rechtsauslegung entsprechender Job Center nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und zu ändern ist. Das Schreiben des BMAS hat den betroffenen UB-Teilnehmenden schließlich geholfen, dass sie weiterhin die ihnen zustehenden Leistungen bekommen.
Die BAG UB weist darauf hin, dass in den Ausschreibungen zu UB immer wieder qualitativ nicht nachvollziehbare Anbieterwechsel allein aufgrund des Angebotspreises erfolgen. Dies wird auch von Arbeitsagenturen bemängelt, da der Einarbeitungs- und Vernetzungsaufwand erneut auftritt und Betriebe sowie Kooperationspartner sich unnötig auf neue Anbieter einstellen müssen. Dies führt zu Qualitätsverlusten vor Ort. Das BMAS verweist darauf, dass die Regierungskoalition eine entsprechende Initiative gestartet hat, damit zukünftig die bisherigen Erfolge von Anbietern bei Neuvergabe berücksichtigt werden können (Deutscher Bundestag, Drucksache 17-10113).
Die BIH hat die Empfehlungen zur Leistungsgewährung von Arbeitsassistenz überarbeitet. In der hauseigenen Zeitschrift ZB 03/2012 werden die wesentlichen Änderungen unter dem Titel „Wie viel Arbeitsassistenz wird gebraucht?“ beschrieben. Unter der Überschrift „Budget ermitteln“ ist zu lesen: „In Zukunft werden sie in jedem Einzelfall den genauen Zeitbedarf an Arbeitsassistenz ermitteln und auf der Basis eines angemessenen Stundenlohns vergüten.“. Insofern gibt es offiziell keine feste Budgetierung mehr. Eine „alte“ Forderung der BAG UB wird damit umgesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist aufgrund der Rechtsprechung vom 30.11.2011 in einem Schreiben an die BAG UB auf die Möglichkeiten der Nutzung des Persönlichen Budgets im Werkstattbereich (BSG, Urt. v. 30.11.2011 – B 11 AL 7/10 R). Danach sind die Nutzung des Persönlichen Budgets und eine grundsätzlich freie Anbieterwahl sowohl für WfbM-Leistungen im Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich möglich. Das BMAS lehnt sich damit an jene Rechtsauslegung an, die bereits im Rechtsgutachten zum Bundesmodellprojekt Persönliches Budget dargelegt ist und von der BAG UB seit langem eingefordert wird. Die BAG UB sieht sich damit in ihrem Bemühen, mehr Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu erreichen, bestätigt. Noch fehlt aber eine völlige Gleichstellung und Rechtssicherheit bei Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für den WfbM-Arbeitsbereich. Die BAG UB wird diese Diskussion weiterhin mitgestalten.
Die BAG UB begleitet weiterhin die Diskussionen zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz) hat Ende August 2012 nach einem längeren internen Diskussionsprozess ein Grundlagenpapier vorgelegt. Zur Umsetzung wird ein Bundesleistungsgesetz empfohlen, dass in der nächsten Legislaturperiode in die Wege geleitet werden soll.
Die BAG UB ist eingebunden in den Fachaustausch mit insgesamt 78 Verbänden zur Bewertung der Berichterstattung der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie zur Erstellung eines sog. „Parallelberichts“ der Nichtregierungsorganisationen für den UN-Fachausschuss, in dem die zivilgesellschaftliche Sichtweise dargestellt wird. Dies geschieht im Zusammenschluss der sog. BRK-Allianz, die vom „Netzwerk Artikel 3“ koordiniert wird. Der Parallelbericht soll am 26. März 2013, zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, öffentlich vorgestellt werden. Vorab hat die BRK-Allianz Ende September fristgemäß einen 16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht.
Der 11. Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung „Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung“ endet im Juni 2012. Ende September 2012 startet der 12. bundesweite Durchgang der Weiterbildung in Kooperation mit einem Anbieter aus der Schweiz (Agogis). Im April 2012 begann zusätzlich zum bundesweiten Kurs ein regionaler Durchgang der Weiterbildung in Nürnberg. Die BAG UB beteiligt sich weiterhin an der Lehrerfortbildung zum Thema „Übergang Schule-Beruf“ der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.
Im September besucht Paul Wilson, der Vizepräsidenten der EUSE (European Union of Supported Employment), die BAG UB und verschiedene Mitgliedsorganisationen. Der Vergleich der Rehabilitationssysteme von England und Deutschland vertieft den Fachaustausch zwischen beiden Organisationen. Das zuletzt im Rahmen einer EUSE–Leonardo-Partnerschaft erarbeitete „Toolkit for Supported Employment“ (dt. Werkzeugkoffer für Unterstützte Beschäftigung) wurde übersetzt und auf der Website der BAG UB veröffentlicht. Die BAG UB war Kooperationspartner des Projekts „Implementation europäischer Entwicklungen der Unterstützten Beschäftigung behinderter Menschen in die tschechische Praxis“, das der tschechische Verband für Unterstützte Beschäftigung durchgeführt hat (2010-2012).
Die BAG UB startet eine Projektkooperation mit der BAG BBW im Rahmen der Machbarkeitsstudie „Prüfung von aktuellem Stand und Potential der Bedarfsermittlung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung der ICF – Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation durchgeführt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Im Rahmen des Projekts Job4000 wurde im März ein Zwischenbericht zum Stichtag 31.12.2011 erstellt. Hierin sind grundlegende Daten vor allem zu den bisher erreichten Zielgruppen, aber auch zu Vermittlungsergebnissen sowie Daten zu entstandenen Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen und deren Nachhaltigkeit nach zwölf Monaten dargestellt. Es wurden Hinweise zu strukturellen Veränderungen in einigen Bundesländern gegeben, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf und auf die Einbeziehung des IFD hierbei.
Nach Abschluss des Projekts JobBudget (01.01.2008 – 31.12.2011) zum Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation zwischen WfbM und Integrations(fach)diensten (gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales), liegen verschiedene Ergebnisse vor, die auf der Homepage der BAG UB eingestellt sind. Dies sind u.a. Leistungsmodule für den Übergang und Instrumente zur Preiskalkulation, Evaluationsbericht und viele Praxismaterialien.
Im Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ wurden im Frühjahr und Herbst regionale Fachforen an vier Standorten (Hannover, Berlin, Köln/Bonn, Nürnberg/Stuttgart) bundesweit durchgeführt. Drei Filme wurden erstellt, die über die Unterstützte Beschäftigung, insbesondere über das Jobcoaching informieren. Diese und weitere Informationen sind im internetgestützte Fach-Informations-Pool eingestellt.
Die BAG UB tritt im Herbst 2012 als Gründungsmitglied dem deutschsprachigen Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung bei und will damit zur Verbreitung der Methode im Sinne eines personenzentrierten Ansatzes beitragen. Die BAG UB beteiligt sich an der Gründungstagung im November in Linz.
Die 17. Jahrestagung „Qualität hat ihren Preis!“ - Personenzentrierung in Zeiten der Kosteneinsparung „findet in Bad Honnef statt.
2011
Die Diskussion und Auseinandersetzung um die Ausschreibung der IFD-Leistungen werden intensiv weitergeführt. Die Integrationsämter ziehen sich aufgrund der öffentlichen Ausschreibung aus der Strukturverantwortung zurück, d.h. der Bereich Vermittlung wird überwiegend nicht mehr (ergänzend) gefördert. In der Folge ist der übergreifende IFD mit Vermittlung und Begleitung gefährdet bzw. steht vor dem Aus.
Die öffentlichen Ausschreibungen der ehemals freihändig vergebenen IFD-Leistungen nach § 46 SGB III sind seit August 2010 gestartet. Die Angaben der Bundesagentur für Arbeit und Rückmeldungen der Mitglieder der BAG UB legen nahe, dass die Ausschreibungen (zumindest bisher) nicht bedarfsdeckend erfolgen.
Bereits im Dezember 2010 bezieht die BAG UB Position zur Bundestagsdrucksache 17(11)345, in der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die öffentliche Ausschreibung erneut mit vergaberechtlichen Argumenten verteidigt und weist auf Widersprüche in der Argumentation sowie vergaberechtliche Alternativen hin. Unsere Argumente haben wir mit einer Vertreterin aus der Praxis im März 2011 beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, in dem sowohl Leistungsträger (Städte, Landkreise und Gemeinden) als auch Verbände zusammengeschlossen sind, vorgetragen. Unsere Argumente stießen auf eine breite Zustimmung. Im Mai 2011 veröffentlicht die BAG UB schließlich eine Stellungnahme zur offenen Ausschreibung der Leistungen der Integrationsfachdienste (IFD) durch die Träger der Arbeitsvermittlung, in der wir unsere Argumente bündeln.
Insgesamt hat die fachlich fundierte Kritik der BAG UB bis in die Politik gewirkt: So wurde das Thema u.a. im Februar 2011 aufgrund eines Antrags der SPD (vgl. Drucksache 17-4847) wiederum im Bundestag erörtert (vgl. Plenarprotokoll 17/93 vom 24.2.11). Bündnis 90/Die Grünen haben am 23.3.11 ebenfalls einen Antrag im Bundestag eingereicht, der Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der IFD einfordert (Drucksache 17-5205). Auch die Bundesländer sind auf der Basis eines einstimmigen Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom November 2010 gegen die IFD-Ausschreibung aktiv geworden und haben am 10.3.11 im Bundesrat die Wiederaufnahme der freihändigen Vergabe für IFD-Vermittlungsleistungen beantragt. Am 31.3.2011 haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates mit großer Mehrheit dem Bundesrat empfohlen dem Länderantrag zuzustimmen. Dem ist der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 15.4.2011 gefolgt (Drucksache 145-11) und hat damit die Bundesregierung aufgefordert, durch entsprechende Rechtsänderungen dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig vergeben kann. Schließlich beschloss der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 11.5.11 eine öffentliche Anhörung zu zwei Anträgen der Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der SPD zur Ausschreibungspraxis der IFD am 4.7.2011. Da die BAG UB zur Anhörung als Sachverständige eingeladen war, wurde eine aktualisierte Stellungnahme verfasst. Das BMAS signalisiert im Anschluss an die Anhörung, dass die Qualität bei Ausschreibungen zukünftig stärker beachtet werden soll. Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass die von den Sachverständigen angesprochen Gefahr einer Zersplitterung der IFD Leistungen Vermittlung und Begleitung im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zur UN-Behindertenrechtskonvention „ganz intensiv behandelt“ werden soll.
Im Engagement zur weiterhin freihändigen Vergabe der IFD-Leistungen (und letztlich anderer Reha-Leistungen) erfährt die BAG UB breite Unterstützung. Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände, an dem auch die BAG UB beteiligt ist, hat sich als „Aktionsbündnis für die Berufliche Teilhabe“ unter Leitung des Sozialverbandes Deutschland Anfang Mai 2011 erneut gegen die Ausschreibung der IFD-Leistungen in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgesprochen. Im September 2011 erfolgte die Antwort des BMAS. Sie ist insofern nicht überraschend, da weiterhin die öffentliche Ausschreibung begründet wird. Dennoch ist als Erfolg zu verbuchen, dass das BMAS, mit Verweis auf die Öffentliche Anhörung am 4.7.11 im Bundestag, zumindest eine Prüfung zur Verbesserung des Vergabeverfahrens zugesagt hat.
Im Juni findet das BAG UB Standortgespräch „Aktuelle Situation und Zukunft der Integrationsfachdienste“ für Mitglieder der BAG UB in Kassel statt. Dazu hat die BAG UB verschiedene Konzeptpapiere entwickelt, die zum einen das Erfordernis eines umfassenden Dienstleistungsangebots begründen und zum anderen einen Vorschlag zur Finanzierung und Beauftragung auf der Basis von Leistungsmodulen beinhalten.
Die Ergebnisse der BAG UB Mitgliederumfrage zur Bewilligungspraxis bei Eingliederungszuschüssen (EGZ/SB) vom Juni 2011 wurden in einem Schreiben des Deutschen Behindertenrates an Ministerin Ursula von der Leyen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) genutzt. Die Antworten der Mitglieder an die BAG UB zeigen, dass in 17 von 25 rückgemeldeten Standorten (Arbeitsagenturbezirken) geringere EGZ/SB-Leistungen nach § 219 SGB III (Dauer und Höhe) gezahlt werden. Dieser Rückgang ist bereits seit 2009 und insbesondere seit Ende 2010 festzustellen. Dies verringert die Teilhabechancen von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Im Sommer 2011 veröffentlichte die Bundesregierung im Rahmen der Berichterstattung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zuerst den „Nationalen Aktionsplan“ (Juni) und dann den „1. Staatenbericht“ (August) zur Umsetzung der UN-BRK. Die BAG UB ist eingebunden in den Fachaustausch mit anderen Verbänden zur Bewertung dieser Berichte und zur Erstellung eines sog. „Parallelberichts“ der Nichtregierungsorganisationen, in dem die zivilgesellschaftliche Sichtweise dargestellt wird. Dies geschieht im Zusammenschluss der sog. BRK-Allianz, die vom „Netzwerk Artikel 3“ koordiniert wird. Der Bericht soll 2012 fertig gestellt sein. Der Austausch findet zudem im Rahmen der Monitoringstelle beim Institut für Menschenrechte in Berlin statt, die einen eigenen Bericht erstellen wird. Darüber hinaus ist die BAG UB eingebunden in die Arbeit des „Inklusionsbeirats“ im Rahmen der BRK-Koordinierungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten. Zum Fachausschuss „Arbeit“ kann die BAG UB bei Bedarf als sog. „Experten“ eingeladen werden.
Die BAG UB führt im Oktober 2011 erneut eine Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX bei ihren Mitgliedern durch.
Im Rahmen des Projekts Job4000 wird im März ein Tätigkeitsbericht mit Daten zum Stichtag 31.12.2010 erstellt. Deutlich wird u.a die besondere Bedeutung der IFD zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Der 10. Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung ‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’ endet im Januar 2011. Ende Februar 2011 startet der 11. Durchgang der Weiterbildung. Die Kooperation mit der Schweiz wird fortgeführt. Es werden neue Wahlmodule angeboten, wie z.B. „Der Projekttag in „Unterstützter Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) und in anderen betrieblichen Qualifizierungsangeboten: Inhalte, Methoden und Materialien“ sowie „Qualifizierung am Arbeitsplatz und Job Coaching – Besonderheiten bei der betrieblichen Integration von Menschen mit psychischer Erkrankung“.
Die BAG UB ist weiterhin aktiv in der Zusammenarbeit mit den Verbänden für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen Ländern, die in der EUSE zusammengeschlossen sind und nimmt an der 10. Tagung der EUSE in Kopenhagen unter dem Titel „Let’s move on!“ vom 14. – 16. Juni 2011 mit einem eigenen Workshop teil.
Im Januar 2011 startet das Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“. Es hat eine Laufzeit von 3,5 Jahren (bis 30.06.2014) und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Die Umsetzung der in § 38a SGB IX definierten Leistungen „Unterstützte Beschäftigung“ wird fachlich begleitet. Das Projekt richtet sich an Anbieter und Leistungsträger der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (UB). Ziel des Projektes ist die Mitwirkung an dem in den Gemeinsamen Empfehlungen (GE UB nach §38a Abs. 6 SGB IX) genannten Ziel „ein einheitlich hohes Niveau der Leistungserbringung zu erreichen“. Zudem sollen Betriebe von den Möglichkeiten der Maßnahme UB überzeugt werden. Arbeitsschwerpunkt im ersten Halbjahr sind die ersten regionalen Fachforen an bundesweit vier Standorten (Hamburg, Berlin, Köln, Nürnberg). Hierzu waren Leistungsanbieter und Leistungserbringer eingeladen. Thematische Schwerpunkte waren der Übergang in die InbeQ (Innerbetriebliche Qualifizierung), die Gestaltung der Einstiegsphase und der Übergang von der InbeQ in die ggf. anschließende Berufsbegleitung.
Die BAG UB ist beteiligt an der Entwicklung der „Behandlungsleitlinie der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zu psychosozialen Therapien bei schweren psychischen Störungen“. Ziel der Leitlinie ist es, Empfehlungen zur umfassenden psychosozialen Behandlung und Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen auf der Basis der besten verfügbaren Evidenz vor dem Hintergrund des deutschen Versorgungssystems zu geben. Die BAG UB wurde aufgrund Ihrer Erfahrungen mit Konzept und Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ angefragt. Die Leitlinien werden schließlich Anfang 2013 veröffentlicht.
Die 16. Jahrestagung „Vision und Wirklichkeit!? – Zielsetzung und Standortbestimmung im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention“ findet in Suhl statt.
2010
Anfang Februar 2010 erfährt die BAG UB vom BMAS und im Gegensatz zu den Äußerungen noch Ende 2009, dass die IFD-Vermittlungsleistungen zukünftig nicht mehr freihändig vergeben, sondern auf Basis von § 46 SGB III n.F. öffentlich ausgeschrieben werden sollen. Begründet wird dies mit dem veränderten Vergaberecht. Selbst die Bundesagentur (BA) ist von dieser Entscheidung überrascht. Die BAG UB formuliert eine Stellungnahme zur Begründung der weiteren Nutzung der freihändigen Vergabe der IFD-Vermittlungsleistungen, stimmt sich mit den übrigen Verbänden ab und informiert alle wichtigen Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung. Hierbei werden wir von den mit uns kooperierenden Verbänden erheblich unterstützt. Gemeinsam mit dem Paritätischen findet ein Gespräch beim BMAS statt. Dort werden jedoch die vergaberechtlich vorgebrachten Argumente nicht anerkannt. Es ist offensichtlich, dass der politische Wille, öffentliche Ausschreibungen auch bei sozial-rehabilitativen Leistungen zunehmend durchzusetzen, entscheidend ist.
Im Sommer 2010 wird deutlich, dass alle von der BAG UB angeführten Argumente durchaus relevant sind. Die BA selbst bestätigt auf einer öffentlichen Veranstaltung im Juli 2010, dass es deutliche Probleme bei der Preisfindung und der Qualitätsbeurteilung von ausgeschriebenen Leistungen gibt. Zudem findet seit 2002/2003 im Bereich ausgeschriebener Maßnahmen ein erhebliches Lohndumping statt und erste Insolvenzen von Anbietern sind bekannt. Zunehmend wird es für die Träger aufgrund der angebotenen Löhne schwierig, qualifiziertes und motiviertes Personal zu bekommen. Zudem bestätigt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung auf Anfrage von Bündnis90/Die Grünen im September 2010 die Auffassung, dass eine öffentliche Ausschreibung auch nach geltendem Vergaberecht nicht zwangsläufig sei, sondern jede Vergabe einzeln zu prüfen ist.
Parallel zu diesen politischen Entscheidungsprozessen führt die BAG UB Gespräche mit der BA zur zukünftigen Leistungsbeschreibung der bisherigen IFD Vermittlungsleistung. Die ab Ende August vorliegenden ersten Verdingungsunterlagen (VU) berücksichtigen leider nicht alle von uns eingebrachten Aspekte, insbesondere was die Anforderung von 2 Präsenztagen betrifft. Aus fachlichen Erwägungen ist dies nicht zu befürworten. Immerhin enthält die VU auf Vorschlag der BAG UB erstmals eine untere Preisgrenze bei der monatlichen Aufwandspauschale, die wir allerdings aufgrund der ausgeweiteten Leistungsbeschreibung als zu gering ansehen. Hier wäre eine untere Grenze zumindest bei jenem Betrag anzusetzen, der für Rehabilitanden auf der Basis von § 113 SGB IX vereinbart ist. Ein Teilerfolg ist, dass die BA auf Vorschlag der BAG UB die Laufzeit der neuen Maßnahme nach § 46 SGB III höher als ursprünglich geplant ansetzt.
Die Verhandlungen zu den Gemeinsamen Empfehlungen zur Unterstützten Beschäftigung (GE UB) nach § 38a SGB IX unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), u.a. mit Beteiligung der BAG UB, konnten im Juni 2010 abgeschlossen werden. Im Anschluss startete das Zustimmungsverfahren. Die GE UB tritt im Dezember 2010 in Kraft. Ergänzend zur GE UB hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Empfehlungen für die Erbringung von Leistungen für eine Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX herausgegeben. Die BAG UB führt im Oktober 2010 erneut eine Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX bei ihren Mitgliedern durch. Die Umfrageergebnisse erzielen wiederum eine hohe Aufmerksamkeit in Politik, bei zuständigen Leistungsträgern und dem BMAS.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) tagte im November 2010 erneut zum Thema Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die BAG UB erstellte dazu im Vorfeld zwei Stellungnahmen, die sie allen Beteiligten zur Verfügung stelle:
Stellungnahme zum „Beruflichen Orientierungsverfahren (BOV)“
Stellungnahme zur „Öffnung von Werkstattleistungen und Finanzierung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen“
Mit diesen Positionspapieren führt die BAG UB die fachliche Diskussion fort und legt Anregungen für die geplanten gesetzlichen Regelungen vor.
Das Forum „Übergang Schule – Beruf“ im September widmet sich dem Thema „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ mit dem Schwerpunkt „Schule und Berufsorientierung“. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur (Um-) Gestaltung der schulischen Praxis. Schulleitungen und Lehrer_nnen aus drei Schulen in Hamburg, NRW und Baden-Württemberg sowie eine Elternvertretung von Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen aus NRW stellen sich mit ihren Konzepten und Erfahrungen zur Diskussion.
Im März wird im Rahmen des Projekts Job4000 der erste Zwischenbericht vorgelegt. Er enthält grundlegende Daten vor allem zu den bisher erreichten Zielgruppen, aber auch zu Vermittlungsergebnissen. Es wurden erste Hinweise zu strukturellen Veränderungen in einigen Bundesländern gegeben, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf und auf die Einbeziehung des IFD hierbei.
Abschluss des Projekts „Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe“ (gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) im Dezember. Im Rahmen des Projekts bot die BAG UB Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Budgetberatungsstellen zum Schwerpunkt berufliche Teilhabe an. Ein zentrales Produkt des Projekts war die ca. 50-seitige, praxisnah gestaltete Arbeitshilfe für Budgetberater_innen in Beratungsstellen, die zum Persönlichen Budget mit dem Schwerpunkt berufliche Teilhabe beraten.
Abschluss des Projektes „Aufbau einer Informations- und Beratungsstelle zum Persönlichen Budget in den Landkreisen Harburg und Lüneburg“. Das Projekt verdeutlicht, dass es einen erheblichen Beratungsbedarf zur Realisierung von Leistungsansprüchen und deren späteren Umsetzung bei den Menschen mit Behinderungen, deren Eltern (Angehörige) und auch den Dienstleistern weit über das Thema Persönliches Budget hinaus gibt.
Die BAG UB ist Kooperationspartner des Projekts „Implementation europäischer Entwicklungen der Unterstützten Beschäftigung behinderter Menschen in die tschechische Praxis“, das der tschechische Verband für Unterstützte Beschäftigung durchführt (2010-2012).
Die 15. Jahrestagung „Zurück in die Zukunft!? – Von der Integration zur Inklusion“ findet in Bad Honnef statt.
2009
Im Januar/Februar starten die bilateralen Gespräche zur zukünftigen Beauftragung der IFD mit BMAS und BA. Im März werden von der BAG UB die fachlichen Erfordernisse in einer Stellungnahme zur Beauftragung der IFD nach § 46 SGB III (novellierte Fassung) zusammengefasst. Darin wird insbesondere die Definition einer Struktur- und Finanzverantwortung präzisiert sowie eine verbesserte Beauftragung beim Übergang von der Schule bzw. WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eingefordert. Über die Stellungnahme hinaus werden für die Gespräche mit der BA Leitlinien für eine zukünftige Leistungsbeschreibung der IFD-Vermittlung entwickelt.
Das BMAS setzt sich, auch nach Forderungen von BIH und BAG UB, dafür ein, dass ab 2009 IFD-Leistungen grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sind (Jahressteuergesetz 2009). Somit werden die eingesetzten Mittel ausschließlich für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen verwendet. Allerdings teilen uns zu Beginn des Jahres einzelne Mitglieder mit, dass die Finanzämter nach wie vor unterschiedliche Regelungen haben. Die BAG UB hat daraufhin mit dem BMAS wiederum Kontakt aufgenommen. Das BMAS sucht erneut die Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen, damit nun endgültig eine klare Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung für IFD erreicht wird.
Im September weist die BAG UB die BA auf die bundesweit unterschiedlichen Verdingungsunterlagen (VU) für die Übergangsbeauftragung (bis ca. Mitte 2010) der IFD nach § 46 SGB III hin. Die BA gibt daraufhin eine bundesweit einheitliche VU heraus.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) legt den aktuellen Bericht zur „Entwicklung der Integrationsfachdienste 2005 – 2009“ vor. Der Bericht enthält nun auch einen Ländervergleich im Anhang, den die BAG UB seit längerem eingefordert hatte. Die BIH belegt die weiterhin erfolgreiche Arbeit der IFD und kritisiert, wie die BAG UB, die nach wie vor fehlenden bundesweiten Regelungen zur Strukturverantwortung und Finanzierung der IFD im Bereich Vermittlung.
Zur zukünftigen Beauftragung der IFD im Bereich Vermittlung finden im Dezember 2009 verschiedene Gespräche zwischen BMAS, Ländern, BA, BIH und BAG UB statt. Im Gespräch zwischen BMAS und den Länderministerien kann keine Einigung zum Thema Definition und Finanzierung der IFD-Strukturverantwortung erzielt werden. Die BAG UB kritisiert dieses Ergebnis, da dadurch keine verlässlichen Angebotsstrukturen für Menschen mit Behinderung aufgebaut bzw. erhalten werden können. Zudem sieht die BAG UB die weitere Entwicklung der IFD als gemeinsamer Dienst für Vermittlung und Begleitung gefährdet. Gerade wegen der träger- und schnittstellenübergreifenden Funktion, wurde der IFD vor neun Jahren gesetzlich verankert.
Nach der gesetzlichen Verankerung von „Unterstützter Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) kritisiert die BAG UB die nun auch hier übliche Ausschreibungspraxis anhand negativer Auswirkungen. Werden im Verlauf mehrerer Vergaben immer wieder neue Anbieter beauftragt, ist der Aufbau regional verlässlicher Angebots- und Beratungsstrukturen sowohl für Menschen mit Behinderung als auch Betriebe nicht möglich. Entsprechende Erfahrungen liegen bereits seit längerem im Rahmen der Vergabe von Bildungsmaßnahmen vor. Der „Sozialmarkt“ verlangt andere Steuerungsmodelle als die unhinterfragte Übernahme so genannter freier Wettbewerbsregeln.
In Folge der Gesetzesgrundlagen in § 38a SGB IX unterscheidet die BAG UB zwischen dem Konzept und der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (UB). Das BMAS hat mittlerweile diese Sprachregelung in eigenen Veröffentlichungen übernommen.
Im April 2009 beginnen unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Verhandlungen zu den Gemeinsamen Empfehlungen zur Unterstützten Beschäftigung (GE UB) nach § 38a SGB IX. Geplant ist die Fertigstellung bis spätestens Mitte 2010. Die BAG UB bringt in Absprache mit anderen Verbänden die fachlichen Erfahrungen und bewährten Qualitätsstandards ein. Den Standards der GE UB ist nach Auffassung der BAG UB zukünftig eine besondere Rolle bei der qualitativen Umsetzung und Prüfung der Maßnahme UB einzuräumen.
Die BAG UB führt im Oktober eine Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX bei ihren Mitgliedern durch und legt damit bundesweit die erste Auswertung zur Maßnahme UB vor. Erfasst werden konnten damit über 20% der insgesamt von der BA Ende Oktober vergebenen Plätze (2.339). Die Ergebnisse der vorläufigen Auswertung geben erste wichtige Hinweise sowohl auf die Teilnehmerstruktur als auch die fachlichen Aspekte. Zudem recherchiert die BAG UB, u.a. in Kooperation mit der BA, weitere Informationen zur Umsetzung von § 38a SGB IX und stellt diese Hinweise auf die Homepage ein, so dass sie für alle Interessenten frei zugänglich sind.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) verabschiedet im November verschiedene Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. An den vorangehenden Diskussionen waren auch die Verbände, u.a. die BAG UB, beteiligt.
Beispiele sind: a) Umwandlung der Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Hilfeleistung; b) Entwicklung wohnortnaher Beratungs- und Unterstützungsangebote im Sinne der Sozialraumorientierung, die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Leistungserbringern ermöglichen; c) wesentlich behinderte Menschen erhalten die Möglichkeit, ihre Bedarfe nicht nur in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, sondern auch bei anderen Anbietern oder in anderer Form zu decken (Definition von Leistungsmodulen) - auch in Form eines Persönlichen Budgets; d) um die Chancen für Menschen mit Behinderungen, die heute als werkstattbedürftig gelten, auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist es notwendig, einen dauerhaften Nachteilsausgleich leisten zu können; e) es ist sicher zu stellen, dass die Bedarfe des Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen individuell, bedarfsgerecht und umfassend gedeckt wird. Die Kriterien der Bedarfsermittlung werden nach bundeseinheitlichen Maßstäben entwickelt.
Die BAG UB begrüßt die Beschlüsse und wird den Umsetzungsprozess fachlich-kritisch begleiten. Die Erfahrungen zeigen, dass hier noch viele Hürden zu überwinden sind – letztlich wird es, wie immer, darum gehen, wer was finanziert! Die Verbesserung von Wahlmöglichkeiten darf nicht zu einem Abbau rechtlicher und qualitativer Standards führen.
Start des Projekts „Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe. Information und Fortbildung für Beratungsstellen zur Qualitätssteigerung von Budgetberatung“ (1.1.2009-31.12.2010; gefördert durch das BMAS). Im Zentrum der Projektaktivitäten stehen Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Mitarbeiter_innen von Beratungsstellen, die Beratung zum Persönlichen Budget für Rehabilitations- und berufliche Teilhabeangebote durchführen oder entsprechende Beratungsangebote entwickeln wollen.
Start des Projekts „Aufbau einer Informations- und Beratungsstelle zum Persönlichen Budget in den Landkreisen Harburg und Lüneburg“ (01.07.2009 bis 31.01.2010; gefördert durch eine regionale Stiftung).
Abschluss des Projekts EDDY im Dezember. Ergebnis ist ein an zwei Schulen in den Niederlanden erprobtes Unterrichtskonzept, mit dem Schüler_innen mit Behinderungen zusätzlich von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen können (Konzept blended-learning).
Im Rahmen des Projekts „Job4000“ organisiert die BAG UB im April eine Regionalkonferenz in Bremen. Im Herbst erfolgt die Veröffentlichung eines ersten Zwischenberichts, der grundlegende Daten vor allem zu den bisher erreichten Zielgruppen enthält.
Im Mai organisiert die BAG UB in Kooperation mit dem BBW Nordhessen (Bad Arolsen) eine Europäische Fachtagung zur Unterstützten Beschäftigung mit Gästen aus Norwegen, Schweden, Schottland und England in Kircheim/Hessen. Zudem führt die BAG UB zwischen Mai und Oktober in Kooperation mit Access Integrationsbegleitung Erlangen, Hamburger Arbeitsassistenz und dem Netzwerk Integrationsassistenz Brandenburg in Fürstenwalde vier „Fachtage zur Einführung in das Konzept Unterstützte Beschäftigung“ in Hamburg, Nürnberg, Potsdam und Kassel durch.
Start des 10. Durchgangs der berufsbegleitenden Weiterbildung „Integrationsberatung in Unterstützter Beschäftigung“ im September. Der Kurs findet erstmals parallel in Kooperation mit einem Weiterbildungsanbieter aus der Schweiz in Zürich statt.
Auf dem Forum „Übergang Schule – Beruf“ im Oktober in Kassel werden die Themen „Integrative Unterstützte Berufsausbildung“ und „Übergangskonzept Förderschule-Beruf in Bayern“ diskutiert.
Die 14. Jahrestagung „Gesellschaft - Arbeit - Bildung: Das Konzept Unterstützte Beschäftigung als Beitrag zur Inklusion“ findet in Suhl statt.
2008
Die fachlich-kritische Begleitung der geplanten gesetzlichen Verankerung von „Unterstützter Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX neue Fassung) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte einen besonderen Stellenwert. Die BAG UB ist an mehreren Anhörungen mittels Stellungnahmen beteiligt. Im Ergebnis können einige qualitative Verbesserungen erreicht werden.
Die BAG UB setzt sich weiterhin für eine verbesserte Beauftragung und Finanzierung der Integrationsfachdienste (IFD), insbesondere durch die Träger der Arbeitsvermittlung, ein. Dazu legt die BAG UB im Januar eine ausführliche Praxisanalyse allen Entscheidungsträgern vor. Im April kündigt die Bundesagentur für Arbeit einige Veränderungen in den Beauftragungsgrundlagen an. Die BAG UB fordert weitere Verbesserungen, auch im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Novellierung des SGB III, ein. Auf dem IFD-Standortgespräch im Juni wird das weitere Vorgehen beraten. Ein besonderer Erfolg ist, dass im März auf Einladung der BAG UB ein Arbeitstreffen mit Bundesminister Scholz beim IFD Berlin Mitte stattfindet.
Seit Januar besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets (PB) ein Rechtsanspruch. Die BAG UB macht in einer Stellungnahme zur „Sozialversicherung bei budgetfähigen Leistungen zur beruflichen Teilhabe“ auf bestehende Hürden bei der Nutzung des PB insbesondere bei Werkstattleistungen und erforderliche Lösungen aufmerksam.
Zu den regelmäßigen Verbändetreffen kommt die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Berufliche Teilhabe behinderter Menschen“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hinzu. Ziel ist eine Dokumentation zu „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben“.
Die BAG UB verstärkt die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die EUSE gibt einen Newsletter heraus, der seit 2008 ca. dreimal jährlich erscheint. Die BAG UB ist hierin mit jeweiligen Updates zu ihren Aktivitäten und zur Entwicklung der Unterstützten Beschäftigung in Deutschland beteiligt.
Start des Projekts „ESET - European Supported Employment Toolkit“ (1.8.2008-31.07.2010), in dem die BAG UB gemeinsam mit Organisationen aus neun weiteren Ländern am Leonardo-Partnerschaftsprojekt European Supported Employment Toolkit beteiligt ist. Ziel ist es, die in den Qualitätsstandards der EUSE formulierten Kriterien der Unterstützten Beschäftigung zu konkretisieren.
Start des Projekts „EDDY - Electronic Distance Learning for Disabled Youngsters“ (1.1.2008-31.12.2009), in dem ein E-Learning-Konzept für berufsvorbereitenden Schulunterricht für Schüler_innen mit unterschiedlichen Behinderungen entwickelt wird. Die BAG UB ist zuständig für das Modul zum Thema Empowerment.
Start des Projekts „JobBudget“ (1.1.2008-31.12.2011), gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ziel ist die Unterstützung von Menschen mit Behinderung beim Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Rückgriff auf das Konzept Unterstützte Beschäftigung. Dies geschieht in Kooperation der Projektpartner (Zentren für selbstbestimmtes Leben, Integrationsdienste) und Werkstätten für behinderte Menschen. Dabei wird das Persönliche Budget für den Zugang zum Arbeitsleben genutzt. Zudem werden entsprechende Leistungsmodule erarbeitet und Verfahren für deren Verpreislichung entwickelt. Strategischer Partner ist die BAG Werkstätten für behinderte Menschen.
Im Rahmen des Projekts „Job4000“ organisiert die BAG UB im Juni eine Regionalkonferenz in Kiel.
Das Projekt „Weiterentwicklung, Erprobung und Evaluation integrativer Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Chancen und Grenzen des Persönlichen Budgets“ (gefördert durch Aktion Mensch) endet im Juli. Als Ergebnis werden die Praxisberichte „Persönliches Budget für berufliche Teilhabe“ und „Handlungsempfehlungen zur kooperativen Gestaltung integrativer beruflicher Teilhabeangebote“ vorgelegt.
Start des 9. Durchgangs der berufsbegleitenden Weiterbildung „Integrationsberatung in Unterstützter Beschäftigung“. Den Teilnehmer_innen steht neuerdings eine Lernplattform im Internet zur Verfügung. Eine Inhouse-Weiterbildung für Fachkräfte aus WfbM wird erfolgreich abgeschlossen.
Auf dem Forum „Übergang Schule – Beruf“ im Oktober in Kassel wird das Thema „Menschen mit Autismus und ihre Teilhabe am Arbeitsleben“ anhand von zwei Beiträgen diskutiert.
Ausgehend von den langjährigen an einigen Standorten in Deutschland gemachten positiven Erfahrungen einzelner Anbieter des Konzepts Unterstützte Beschäftigung (UB), hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Gesetz zur Einführung „Unterstützter Beschäftigung“ vom 22.12.2008 mit § 38a einen neuen Leistungstatbestand im SGB IX verankert. Mit dem Gesetz gehören nun ausgelagerte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze zum Angebot der WfbM. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und als dauerhafte Plätze angeboten (vgl. § 136 Abs. 1 SGB IX).
Im November finden im Rahmen der 13. Jahrestagung die Dialog-Tage „Mitreden – Mitgestalten!“ zum Thema „Stellenwert von Unterstützter Beschäftigung und Integrationsfachdiensten für Schule, Qualifizierung und Beruf“ in Suhl statt.
2007
Die BAG UB ist gemeinsam mit der FAF (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte) und der BAG BBW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der wissenschaftlichen Begleitung und Dokumentation der Umsetzung des Programms „Job4000“ (Start: Januar 2007) beauftragt.
Die BAG UB ist hierbei zuständig für den Bereich „Unterstützung von schwerbehinderten Menschen durch IFD“ (Säule 3) und organisiert gemeinsam mit den Partnern verschiedene Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit.
Im IFD-Standortgespräch (März) kritisiert die BAG UB die aktuelle Beauftragung der Bundesagentur für Arbeit nach § 37 SGB III aufgrund der vorliegenden Produktinformation und Verdingungsunterlagen und setzt sich anschließend in verschiedenen Gesprächen mit konkreten Vorschlägen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein.
Im Juni erstellt die BAG UB aufgrund unzureichender Beauftragung der IFD durch die Träger der Arbeitsvermittlung eine Stellungnahme mit Vorschlägen zur „Zukunft der IFD und zur Sicherung ambulanter Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung“.
Die Mitglieder der BAG UB in Berlin und Brandenburg gründen eine Landesarbeitgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung. Dies ist ein wichtiger Schritt zur verbesserten Interessenvertretung in den Ländern.
Im August erstellt die BAG UB eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur „Unterstützten Beschäftigung“ und nimmt im Oktober an einer Anhörung dazu beim BMAS mit anderen Verbänden teil.
Die BAG UB begrüßt die Initiative des BMAS, verweist jedoch darauf, dass die Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes (EUSE) zu berücksichtigen sind. Unterstützte Beschäftigung gilt danach unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Das Konzept zielt auf Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht zu erreichen ist. Die geplante Maßnahme des BMAS ist zwar als richtungweisend einzuschätzen, zielt jedoch ausschließlich auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Das Konzept Unterstützte Beschäftigung verfolgt einen umfassenderen Ansatz!
Am 31. Dezember endet die EQUAL-Partnerschaft „Talente – Entwicklung von Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten“. Als Ergebnis liegen die Broschüre „Qualitätskriterien für die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Betriebspraktika“, das Modul „Berufsorientierung und Netzwerkarbeit“ sowie die Dokumentation von acht best-practice-Beispielen aus dem Forum Übergang Schule-Beruf in den Jahren 2005-2007 vor. Organisiert von mehreren EQUAL-Partnerschaften, unterstützt durch das BMAS und unter der Schirmherrschaft der Bundesbehindertenbeauftragten erfolgt erstmalig die Verleihung des i-award, Bundespreis für Integration und Innovation. Es wurden Projektpartner ausgezeichnet, die in den Bereichen Vernetzung, Innovation, Nachhaltigkeit und Empowerment herausragende Ergebnisse erzielt haben.
Im Projekt „Integrative Arbeitsmöglichkeiten und Persönliches Budget“ werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt, wie die Organisation regionaler Netzwerktreffen, um das Persönliche Budget in den Bereichen Arbeit und Ausbildung besser nutzen zu können. Die BAG UB steht dabei in enger Kooperation mit verschiedenen Partnern, wie dem Kompetenzzentrum Persönliches Budget des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, und ist in der Projektgruppe „Persönliches Budget“ des Bundesverbandes der Lebenshilfe vertreten.
Im Frühjahr startet der 8. Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung „Integrationsberater/in in Unterstützter Beschäftigung“. Der Durchgang ist mit zwei Pflicht- und einer Wahlphase neu konzipiert und dadurch noch besser auf die Bedarfe der Teilnehmenden zugeschnitten. Zur Neugliederung gab es durchweg positive Rückmeldungen der Fachkräfte. Die berufsbegleitende Weiterbildung in Unterstützter Beschäftigung kann jetzt auch als In-House-Veranstaltung gebucht werden.
Die 12. Jahrestagung „Arbeitswelt und Integration – Impulse für die Zukunft der Teilhabe!“ findet in Suhl statt.
2006
Im Rahmen des 2005 gestarteten Projektes „Integrative Arbeitsmöglichkeiten und Persönliches Budget“, wurde als zentrale Auftaktveranstaltung die Fachtagung „Persönliches Budget zwischen Werkstatt und allgemeinem Arbeitsmarkt - Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen“ (28.-29. September 2006 in Hamburg) in Kooperation mit der Hamburger Arbeitsassistenz durchgeführt.
Die BAG UB setzte sich im Rahmen ihrer Aktivitäten bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) dafür ein, dass im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben das Persönliche Budget verstärkt genutzt werden kann. Im Juni 2006 veröffentlichte die BA ihre Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget, in dem nun alle Maßnahmen nach § 103 SGB III als budgetfähig benannt sind. Dazu gehören neben den Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (§ 102 Abs. 2 SGB III) auch die Leistungen, die abschließend im § 33 SGB IX geregelt sind (z.B. Kraftfahrzeughilfe, Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen).
In Verbindung mit der Handlungsempfehlung zum Persönlichen Budget der BA haben in Hamburg bis Ende 2006 bereits 15 Jugendliche einen Antrag auf Persönliches Budget im Rahmen des Berufsbildungsbereiches nach § 4 der Werkstättenverordnung (WVO) gestellt. 14 Anträge sind bisher bewilligt. Die Unterstützung der Jugendlichen in den Betrieben erfolgt durch die Hamburger Arbeitsassistenz, die hier über langjährige Erfahrungen verfügt und erfolgreiche Ergebnisse vorweisen kann (die Übergangsquoten liegen zwischen 60 und 70 %).
Der im November 2004 gestartete 7. Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung „Professionell in Arbeit begleiten“ endete im Frühjahr 2006.
Das 2-jährige und von Aktion Mensch geförderte Projekt „Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben durch Konzeptentwicklung und Lehrer-Fortbildung“ endete im Februar 2006. In enger Kooperation mit dem „Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein“ (IQSH) wurde das Lehrerfortbildungsprogramm „Startchancen“ mit verschiedenen Bausteinen für Berufsorientierung und –vorbereitung entwickelt und erprobt.
Das seit Mai 2004 bundesweit durchgeführte und von Aktion Mensch geförderte Weiterbildungsprojekt „Verbesserung der Teilhabe von behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsleben durch Qualifizierung und Beratung der beteiligten Fachkräfte und ihrer Dienste“ endet im April 2006. Als Ergebnis liegt ein aktualisiertes und erweitertes Weiterbildungsangebot der BAG UB vor, welches auch für In-House Schulungen zur Verfügung steht.
Das „Forum Übergang Schule-Beruf“ tagt mit bundesweiter Beteiligung im März und Oktober. Themen sind: „Projekt bEO - Berufliche Erfahrung und Orientierung“; „Projekt NIAB – Netzwerk Integrationsassistenz Brandenburg“; „Und es geht doch! – Die WfbM als Sprungbrett auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“.
Als Ergebnis der IFD-Standortgespräche (mit Mitgliedern und Vertretern der BAG der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen - BIH, Bundesagentur für Arbeit - BA und Rentenversicherung) erstellte die BAG UB zwei Stellungnahmen:
Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zur Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots der Integrationsfachdienste für Menschen mit Behinderung (§§ 109 – 115 SGB IX) (Februar 2006) und
Eine Beauftragung der Integrationsfachdienste (IFD) nach § 37 SGB III ist nicht geeignet (Juli 2006).
Die Stellungnahmen wurden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugeleitet. Zudem wurde ein Schreiben an die BA zur Regelung der Beauftragung der IFD nach § 37 SGB III versandt. Die BAG UB trug damit dazu bei, dass die BA im November die Handlungsempfehlung/ Geschäftsanweisung 11/2006 herausbrachte. Demnach können Aufträge an die IFD von der BA, aber auch den ARGEn und optierenden Kommunen, freihändig bzw. beschränkt vergeben werden.
Im Rahmen der EQUAL-Aktivitäten wurde ein Konzept betrieblicher Berufsbildungsbereich erstellt. Damit sollen die Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Übergang Schule-Beruf erweitert werden. Das Konzept wurde der BA vorgelegt und als qualitativ gleichwertige Alternative zum Berufsbildungsbereich innerhalb der WfbM beurteilt.
Innerhalb der transnationalen Arbeit der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft (EP) „Talente“ mit Partner_innen aus England, Österreich und den Niederlanden wird im Schwerpunkt zu den Themen „Empowerment und Kompetenzen“ sowie „Unternehmenssensibilisierung“ gearbeitet.
In der EP „Talente“ ist die BAG UB an den Standorten Aurich, Heidelberg und Merseburg beteiligt an der Moderation von Arbeitskreisen zu „Berufsorientierung und Netzwerkarbeit“ im Übergang Schule-Beruf.
Die BAG UB ist Mitglied im Aktionsbündnis für berufliche Teilhabe; gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland, dem Sozialverband VdK, der BAG Integrationsfirmen, der BAG BBW und der AG der Berufsförderungswerke. Ziel ist die verstärkte Einflussnahme auf die (sozial-) politische Entscheidungs- und Meinungsbildung.
Weiterhin nimmt die BAG UB teil an einem sog. „Runden Tisch“ mit Vertreter_innen von Lernen Fördern, der BAG wohnortnahe berufliche Rehabilitation und dem Verband Sonderpädagogik (VDS). Hierbei geht es schwerpunktmäßig um das Thema Übergang Schule-Beruf.
Die 11. Jahrestagung „Übergänge in den Beruf aktiv gestalten – Verbleib in Arbeit sichern“ findet wiederum in Suhl statt. Es wird eine große Bandbreite von „guter Praxis“ im Übergang Schule- Beruf angeboten.
2005
Start des Projektes „Weiterentwicklung, Erprobung und Evaluation integrativer Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Chancen und Grenzen des Persönlichen Budgets“ (kurz: „Integrative Arbeitsmöglichkeiten und Persönliches Budget“) gefördert durch Aktion Mensch.
Das Projekt „Arbeitsassistenz – Qualifizierung und Netzwerkbildung“ (gefördert durch Aktion Mensch) endet im Mai. Als ein Ergebnis wird das Handbuch „Arbeitsassistenz“ veröffentlicht.
Die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“ endet im Juni 2005. Es liegen verschiedene Produkte vor, wie der Evaluationsbericht und die Qualitätsstandards für einen guten Übergang Schule-Beruf.
Im Juli startet die neue EQUAL-Entwicklungspartnerschaft „Talente – Entwicklung von Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten“. Das Forum Übergang Schule-Beruf zum Austausch und zur Verbreitung von best-practice besteht weiter.
Die BAG UB verfasst eine Stellungnahme zur „Situation der Integrationsfachdienste (IFD) und der Umsetzung des SGB IX - Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen!“ auf der Basis der IFD-Standortgespräche, die i.d.R. zweimal pro Jahr stattfinden.
Die BAG UB setzt sich mit den Kolleg_innen vor Ort für die Weiterfinanzierung der IFD-Vermittlung in Niedersachsen im Jahr 2006 erfolgreich ein.
Die BAG UB beteiligt sich an den Abschlussarbeiten zum Qualitätsmanagementsystem KASSYS für IFD.
Ausweitung der Verbändekooperationen zur Verbesserung der Abstimmung und Planung gemeinsamer Aktionen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Teilhabemöglichkeiten.
Die BAG UB nimmt teil an der 7. EUSE-Konferenz in Barcelona, Spanien.
Die 10. Jahrestagung „Dann klagen Sie doch! – Dann handeln Sie jetzt!“ findet in Suhl statt. Zum ersten Mal ist die Tagung als Open-Space-Konferenz geplant. Die Erfahrungen der Teilnehmenden sind durchweg positiv. Es wird eine schriftliche Tagungsdokumentation erstellt.
2004
Start der Projekte „Startchancen – Fortbildung für Lehrkräfte an Schulen für geistig Behinderte“ und „Weiterbildung von Fachkräften zur Vermittlung und Begleitung von behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf“ gefördert durch Aktion Mensch.
Die BAG UB begleitet mit Stellungnahmen die Novellierung des SGB IX im „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“.
Die BAG UB ist beteiligt an der Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die Empfehlungen für die Einführung des „Persönlichen Budgets“ erarbeitet.
Die BAG UB ist nach Novellierung des SGB IX beteiligt an den Verhandlungen der BIH und der Reha-Träger zur Beauftragung und Finanzierung der IFD nach § 113 SGB IX.
Die BAG UB nimmt an der Weiterentwicklung des QM-Systems KASSYS unter Leitung der BIH teil. Die Ergebnisse werden mit den zuständigen Leistungsträgern der IFD abgestimmt.
Die BAG UB reicht Vorschläge für den „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung der Teilhabe“ ein (§ 66 SGB IX).
Die 9. Jahrestagung 2004 „Zukunft der Teilhabe am Arbeitsleben“ findet in Leipzig statt.
2003
Start des Projektes „Arbeitsassistenz – Qualifizierung und Netzwerkbildung“ gefördert durch Aktion Mensch.
Erneute Mitgliederbefragung zu bisherigen und zukünftigen Aktivitäten der BAG UB. Entwicklung eines neuen Flyers.
Stellungnahme zur Situation der IFD und aktive Teilnahme an den Anhörungen des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) zur Weiterentwicklung des SGB IX durch konkrete Vorschläge zu Gesetzesänderungen.
Die vom Projekt „Arbeit durch Arbeitsassistenz“ erarbeiteten Vorschläge zu den „Vorläufigen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Arbeitsassistenz “ werden bei der Überarbeitung berücksichtigt.
Über die Projekte „Arbeitsassistenz“ und „EQUAL“ werden die Kontakte zur Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben vertieft und ausgebaut.
Die BAG UB intensiviert die Zusammenarbeit mit der EUSE im Rahmen eines Projektes zur Öffentlichkeitsarbeit und Bestimmung von Qualitätsstandards.
Die BAG UB nimmt teil an der 6. EUSE-Konferenz in Helsinki, Finnland.
Die 8. Jahrestagung „Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung im Arbeitsleben“ findet in Bad Kissingen statt.
2002
Die BAG UB regt einen regelmäßigen Austausch von „IFD-Ländervertretungen“ mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) an. Im April findet ein erstes Treffen bei der BA statt. Die dort von der BAG UB und den „Ländervertretungen“ aufgestellten Forderungen werden weitgehend im Runderlass der BA vom August aufgenommen und tragen zur Verbesserung der Beauftragung und Finanzierung der IFD bei.
Die BAG UB wechselt ihre Mitgliedschaft vom DPWV-Land zum DPWV-Bund, um sich auf der Bundesebene besser vernetzen zu können. Der DPWV wünscht sich die BAG UB als Ansprechpartner und Fachvertreter in Fragen von Unterstützter Beschäftigung und IFD.
Zur Diskussion und Bestimmung von Standards in den Bereichen „Selbstbestimmung und Teilhabe“ sowie „Übergänge von WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt“ initiiert die BAG UB regelmäßige Informationstreffen mit der BAG WfbM, der BAG Integrationsfirmen, der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), dem Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (BEB) und der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH).
Gründung des „Unternehmensforums“ durch die Fraport AG und 10 weitere Unternehmen und Bewilligung eines entsprechenden 3-jährigen Modellprojektes durch den Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen. Die BAG UB entwickelte im Auftrag der Fraport AG das Konzept und moderierte die Gründungsphase.
Abschluss des Projektes „Agenda für eine neue Unternehmenspolitik für behinderte Kunden und Mitarbeiter“, welches im Auftrag der Fraport AG durchgeführt wurde. Verschiedene Leitlinien der Unternehmenspolitik wurden in die Integrationsvereinbarung und das Qualitätssicherungssystem der Fraport AG eingebunden.
Auf der 7. Jahrestagung der BAG-UB in Kleinmachnow („Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben“) wurde das bundesweite Forum „Übergang Schule-Beruf“ gegründet. Es besteht eine strategische Partnerschaft zum im Mai gestarteten EQUAL-Projekt „Keine Behinderungen trotz Behinderung“ (ESF-Mittel). In dem Forum treffen sich 1-2mal pro Jahr bis zu 50 Personen aus Schule, IFD, Bildungsträgern u.a. Einrichtungen um Erfahrungen und best-practice Modelle auszutauschen. Ziel ist die (Weiter-) Entwicklung und flächendeckende Verbreitung beispielhafter Konzepte zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.
2001
Start der Projekte „Arbeit durch Arbeitsassistenz“ und „Qualifizierungsinitiative zur Erschließung neuer Arbeitsmöglichkeiten“ gefördert durch Aktion Mensch.
Inkrafttreten des SGB IX am 01.07.2001, welches als Teil II das Schwerbehindertenrecht enthält. Die BAG UB ist nun Mitglied im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen nach § 64 SGB IX.
Die BAG UB begleitet kritisch die Umsetzung des SGB IX durch Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen der IFD oder des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz bzw. durch regelmäßige Teilnahme im Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen.
Die BAG UB unterstützt die Bildung und Gründung von Landesarbeitsgemeinschaften Unterstützte Beschäftigung / IFD.
Bundesweite Befragung der IFD durch die Geschäftsstelle der BAG UB zur Aktualisierung von Adressen und dem Stand der Erfahrungen.
Die BAG UB nimmt teil an der 5. EUSE-Konferenz in Edinburgh, Schottland.
Die 6. Fachtagung der BAG UB „Bündnis für Integration“ findet in Leipzig statt.
2000
Am 01.10.2000 wird das Schwerbehindertengesetz novelliert. Integrationsfachdienste sowie der rechtliche Anspruch auf Arbeitsassistenz werden gesetzlich verankert. Die Ergebnisse der Begleitforschung werden nicht abgewartet.
Die BAG UB versucht durch Stellungnahmen gegenüber dem BMA, der Bundesanstalt für Arbeit und den Hauptfürsorgestellen die Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen (Mustervereinbarung) sowie der finanziellen Ausstattung der Integrationsfachdienste so zu beeinflussen, dass die IFD ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen können.
Die Bundesanstalt für Arbeit sieht die IFD vorrangig als Instrument zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit von gemeldeten schwerbehinderten Arbeitslosen. Diese haben Vorrang vor den im Gesetz genannten Zielgruppen. Die finanzielle Ausstattung der IFD ist für deren Unterstützung nicht ausreichend.
In Kooperation mit der Fraport AG (Flughafen Frankfurt) wird die Gründung eines „Unternehmensforums“ vorbereitet. Dadurch sollen Unternehmen für die Belange behinderter Menschen gezielter sensibilisiert werden.
Die BAG UB veranstaltet die 5. Jahrestagung „Unterstützte Beschäftigung 2000 - am Ziel?“ in Lutherstadt Wittenberg.
1999
Die BAG UB initiiert ein erstes Erfahrungstreffen der 16 Modellfachdienste mit dem BMA in Kassel.
Die BAG UB veröffentlicht zusammen mit dem Reichsbund und der BAG Integrationsfirmen eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung von Integrationsfachdiensten und Integrationsfirmen.
Die „Brandenburger Erklärung“ wird auf der 4. Jahrestagung der BAG UB („Integrationsfachdienste – quo vadis?“) in Teltow verabschiedet. Darin sind umfassende Forderungen zur Aufgabenstellung, Arbeitsweise und Zielsetzung im Übergang Schule-Beruf sowie von Integrationsfachdiensten zusammengefasst.
Die BAG UB beteiligt sich an den Anhörungen zur Schaffung des SGB IX. In dem Zusammenhang wird auch das Thema Arbeitsassistenz immer wieder angesprochen. In der Koalitionsvereinbarung wird Arbeitsassistenz als eigenständiges Thema aufgenommen.
Die BAG UB nimmt teil an der 4. EUSE-Konferenz in Rom, Italien.
1998
Die BAG UB zieht endlich in eigene Büroräume (Schulterblatt 36). Dadurch und mit Start des Projektes „Unterstützte Beschäftigung 2000“ kann die BAG UB ihre Arbeit weiter professionalisieren.
Aufbau eines bundesweiten Weiterbildungsangebots und Start der berufsbegleitenden Qualifizierung in Unterstützter Beschäftigung unter Einbeziehung erfahrener Fachdienstmitarbeiter_innen und Expert_innen.
Der Aufbau eines Informationsangebotes im Internet startet (www.bag-ub.de).
Im April 1998 werden 16 Modell-Integrationsfachdienste an 26 Standorten in der Bundesrepublik eingerichtet.
Die BAG UB wird Mitglied im Projektbeirat für das Modellprojekt.
Die Begleitforschung zur Umsetzung des Modellprojektes wird an Prof. Dr. Rainer Trost (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen) vergeben.
Die BAG UB beteiligt sich an der „Aktion Grundgesetz“ der Aktion Sorgenkind – eine Initiative zur bürgerrechtlichen Diskussion über die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen der Gesellschaft.
Für zwei ABM-Mitarbeiter_nnen der BAG UB bewilligt die Hamburger Hauptfürsorgestelle Arbeitsassistenz befristet auf das Jahr 1998. Ab 1999 sollen die entsprechenden Reha-Träger die Finanzierung übernehmen.
Die 3. Fachtagung der BAG UB „Integration als neue Unternehmenskultur“ findet in Mannheim statt.
1996/1997
1996 findet die 1. bundesweite Fachtagung der BAG UB „Berufliche Zukunft gestalten – Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit Behinderung“ in Fulda statt.
Die erste Ausgabe der Fachzeitschrift „impulse“ erscheint im Januar 1996.
Erste Ansätze von regionalen Zusammenschlüssen von Integrationsfachdiensten; Überlegungen zur Gründung von Landesarbeitsgemeinschaften (LAG’s) in Schleswig-Holstein und Hessen.
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (BMA) befürwortet die Gründung von Integrationsfachdiensten.
Die Förderrichtlinie des BMA scheitert erneut im Beirat für Rehabilitation im November 1996 und April 1997 am Widerstand der Bundesanstalt für Arbeit. Im Juni 1997 wird die Förderrichtlinie zur Durchführung von Modellprojekten Integrationsfachdienste und Integrationsfirmen doch noch verabschiedet.
Birgit Schnieber-Jastram (CDU) und Andrea Fischer (Bündnis90/Die Grünen) nehmen auf der 2. Jahrestagung „Unterstützte Beschäftigung – mehr als die Vermittlung eines Arbeitsplatzes“ 1997 in Münster Stellung zu den Forderungen der BAG UB.
Die BAG UB nimmt teil an der 3. EUSE-Konferenz 1997 in Oslo, Norwegen.
1995
Die BAG UB wird Mitglied in der EUSE und ist damit als nationaler Dachverband für Deutschland zur Verbreitung und Weiterentwicklung von Supported Employment (Unterstützter Beschäftigung) anerkannt. Vertreter_innen der BAG UB nehmen teil an der 2. Konferenz in Dublin, Irland.
Mitgliederbefragung zu gewünschten Aktivitäten der BAG UB.
Aufbau eines EDV-gestützten Informationsverteilers.
Die BAG UB erarbeitet eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das SGB IX mit dem Schwerpunkt „Vorrang ambulanter Dienste“ und „flächendeckender Aufbau von Integrationsfachdiensten“.
Auf der 1. Mitgliederversammlung der BAG UB in Kassel nimmt Herr Dr. Cramer vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) Stellung zu der Forderung nach Integrationsfachdiensten.
Förderrichtlinie zur Durchführung von Modellprojekten Integrationsfachdiensten und Integrationsfirmen des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Beirat für Rehabilitation gescheitert.
Die BAG UB erarbeitet eine Stellungnahme zu der Förderrichtlinie.
1994
Gründung der BAG UB am 10.10.1994 in Hamburg.
Aus dem Gründungsprotokoll:
Anlass für die Zusammenkunft war die auf der Fachtagung ‚Woanders arbeiten’ (März 1994) erhobene Forderung, die Konzepte zur beruflichen Integration behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln und dazu die bestehenden Projekte in einer bundesweiten Interessenvertretung zusammenzuführen. Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte hatte die an ihn herangetragene Koordinierungsaufgabe angenommen und gemeinsam mit Teilnehmer_innen der Hamburger Tagung die Veranstaltung vorbereitet. Eingeladen waren u.a. Vertreter_innen von begleitenden und vermittelnden Diensten, aus universitären Forschungseinrichtungen, der Sozialverwaltung und der Behindertenhilfe. Insgesamt nahmen 45 Personen an der Gründungsveranstaltung teil.
Ihren Beitritt als Gründungsmitglieder erklärten die nachstehenden Initiativen bzw. deren Träger:
Arbeitsassistenz e.V., Oldenburg
CBA e.V. München
Ev. Fachhochschule für Sozialwesen, Modellprojekt Berufsbegleitender Dienst für Menschen mit Behinderung, Reutlingen
Fachdienst Integrationsberatung Berlin (FIBB)
Hamburger Arbeitsassistenz / LAG Eltern für Integration, Hamburg
Lebenshilfe Gießen e.V., Pohlheim
Miteinander Leben e.V., Pforzheim
Projekt „Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung“, Universität Frankfurt/Main
Verein zur Förderung der beruflichen Integration Behinderter e.V., Völklingen
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Erlangen
Das erste „Sprechergremium“ bestand aus:
Rolf Behncke, Hamburger Arbeitsassistenz, Hamburg
Klaus-Peter Böhringer, Miteinander Leben e.V., Pforzheim
Holger Mangold, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Erlangen
Renata Neukirchen, CBA e.V. München
Magnus Schneider, Lebenshilfe Gießen e.V., Pohlheim
Die Satzung bestimmt den Zweck der BAG UB: „Förderung und Anregung von Unterstützter Beschäftigung behinderter Frauen und Männer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gefördert werden soll die Selbstbestimmung der Betroffenen.“
Einzelne Personen der Gründungsveranstaltung nehmen teil an der 1. Konferenz der EUSE in Rotterdam, Niederlande.
1993
Referentenentwurf eines SGB IX „Rehabilitation und Eingliederung Behinderter“.
Auf europäischer Ebene schließen sich sieben Länder zu einer Vereinigung für Unterstützte Beschäftigung zusammen: EUSE - European Union for Supported Employment. Mitglieder des europäischen Dachverbandes sind nationale Verbände von Initiativen zur Unterstützten Beschäftigung. Über die Arbeitsgruppe „Supported Employment“, die im Rahmen des HELIOS-Programms eingerichtet wurde, bestehen Kontakte der späteren Gründungsmitglieder der BAG UB zu dieser Organisation.