Ergebnisse Foren Andere Leistungsanbieter
Ergebnisse vom Forum „Andere Leistungsanbieter“ am 12. Juni 2024 in Kassel
An dem Forum nahmen über 90 Personen teil.
Folgendes Thema stand im Fokus: Andere Leistungsanbieter – Chancen und Möglichkeiten für Bildung und Beschäftigung.
Die BAG UB gab zunächst einen Überblick zu den bisherigen Themen und Schwerpunkten der vorherigen Foren. Die Präsentation einer Übersicht zum Angebot Andere Leistungsanbietern in den Bundesländern machte deutlich, wie unterschiedlich die Landschaft ist: in 15 von 16 Bundesländern gibt es andere Leistungsanbieter, die Zahl variiert in den Bundesländern zwischen 1 und 31 Andere Leistungsanbieter. Die Angebote im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich überwiegen derzeit deutlich gegenüber den Angeboten im Arbeitsbereich.
Der derzeitige Stand und die Weiterentwicklung der Angebote Anderer Leistungsanbieter sowie mögliche Auswirkungen aufgrund der Werkstattreform wurden aus der Sicht verschiedener Leistungsträger und der BAG UB dargestellt:
Die Perspektive der Bundesagentur für Arbeit
Yvonne Streit (Bundesagentur für Arbeit)Die Perspektive der Eingliederungshilfeträger
Dr. Dieter Schartmann (Landschaftsverband Rheinland)
Jürgen Melchior (Landeswohlfahrtsverband Hessen)Erfordernisse aus Sicht der BAG UB
Angelika Thielicke (Vorstand BAG UB)
Grundsätzlich betonten alle Leistungsträger, dass durch andere Leistungsanbieter das Wunsch- und Wahlrecht verbessert werden kann. Dies setzt jedoch ein entsprechendes Angebot voraus, welches in der Fläche noch nicht gegeben ist. Niedersachsen setzt mit aktuell 31 anderen Leistungsanbietern hier erste Maßstäbe für ein relativ breit zugängliches Angebot. Es braucht sowohl Organisationen, die einen anderen Leistungsanbieter aufbauen wollen als auch Leistungsträger, die das aktiv und im guten Austausch mit den Leistungserbringern unterstützen. Wenn das beiderseitige Interesse jedoch fehlt und die Rahmenbedingungen als unzureichend empfunden werden, ist der Aufbau von Anderen Leistungsanbietern erschwert. Die BAG UB hebt die Bedeutung von Teilhabeangeboten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes hervor und betont, dass eine individuelle Bedarfsermittlung und -bewilligung zentrale Grundlage für eine erfolgversprechende betriebliche Teilhabe ist. Die Werkstättenverordnung, die aufgrund ihrer Entstehung in den 1980er Jahren einen zu engen Rahmen setzt und nicht auf die Erfordernisse betrieblicher Teilhabe ausgerichtet ist, setzt einen zu engen Rahmen. Hier besteht Änderungsbedarf.
Es folgten fachliche Beiträge von Anderen Leistungsanbietern:
Andrea Seeger (Access - Inklusion im Arbeitsleben Erlangen/Nürnberg):
Qualifizierungsbausteine – Chancen und Möglichkeiten für Bildung und Beschäftigung
Download PPP Access QualifizierungsbausteineNadine Vennekohl (Hamburger Arbeitsassistenz)
Kompetenzfeststellung und – validierung
Download PPP HAA Zertifizierung beruflicher Kompetenzen
Download PPP HAA Praxisbeispiel ZertifikatProjektvorstellung zur Entwicklung einer Interessenvertretung für Mitbestimmung und Mitwirkung bei betrieblicher Teilhabe
Download PPP HAA Projekt Interessenvertretung
Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion zu den bisherigen Beiträgen und zu offenen Fragen:
Qualifizierungs- und Praxisbausteine im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich
Kompetenzfeststellung und -validierung für Personen in Beschäftigung
Teilzeit im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich:
Was bedeutet das für die Umsetzung der Bildungs- und Arbeitsbegleitung?Umsetzung der Werkstättenmitwirkungsverordnung im Rahmen betrieblicher Teilhabe
Die teilnehmenden Leistungsträger standen dabei für Fragen zur Verfügung:
Yvonne Streit (Bundesagentur für Arbeit)
Dr. Dieter Schartmann (Landschaftsverband Rheinland)
Jürgen Melchior (Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Diskutiert wurden u.a. folgende Themen: Zulassung, Personalqualifikation, Personenkreis, betriebliche Teilhabe, Interessenvertretung, individuelle Bedarfsermittlung, Zugang zu Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich sowie zum Arbeitsbereich.
Die Frage, wann ein direkter Zugang zum Arbeitsbereich möglich ist, also ob das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich „übersprungen“ werden kann, wie in § 58 Abs. 1 SGB IX unter bestimmten Voraussetzungen geregelt, machte erneut den Unterschied zwischen den Ländern und den dort gesetzten Rahmenbedingungen deutlich.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei den beteiligten Leistungsträgern, der Vorbereitungsgruppe und allen Teilnehmenden für den guten und wichtigen Austausch!
Ergebnisse vom Forum „Andere Leistungsanbieter der BAG UB am 16. Mai 2023
An dem Forum in Kassel nahmen 80 Personen teil.
Das Thema des 3. Forumstreffen lautete:
Betriebliche Teilhabe – Herausforderungen und Beispiele guter Praxis
Als Gäste und Diskussionspartner sind dabei:
Yvonne Streit (Bundesagentur für Arbeit)
Marco Winzer (Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe).
Zu Beginn ging es um die Zulassung anderer Leistungsanbieter. Dazu erfolgten zwei Berichte aus der Praxis mit anschließender Diskussion.
Weiterhin wurden zwei Best-Practice betrieblicher Teilhabe vorgestellt:
Theresa Blum (Access Inklusion im Arbeitsleben gGmbH)
Melina Felbinger (Unterstützte Teilnehmerin, betrieblicher Einsatzort: Integrativer Kindergarten Zabolino, Nürnberg)
Präsentation Damit betriebliche Inklusion gelingt: Fit für Kita/GastroService / Inklusives Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Helmut Jünger (Hamburger Arbeitsassistenz)
Präsentation Gestaltung von Übergängen aus dem betrieblichen Arbeitsbereich und Herausforderungen der Begleitung am Arbeitsplatz
Im Anschluss erfolgte ein Praxisaustausch in Arbeitsgruppen zu folgenden Themen:
Hürden der Werkstättenverordnung (WVO) bei betrieblicher Teilhabe und erste Thesen zur Verbesserung
WVO ist als gesetzlicher Rahmen für betriebliche Teilhabe ungeeignet
stattdessen individuell realisierbare betriebliche Teilhabe rechtlich stärker förden: person- statt maßnahmeorientiert
Schutz- und Rehabilitationsfunktion der Werkstattbeschäftigung aufrechterhalten
Teilhabe für ALLE ermöglichen: Mindestmaß aufheben
Qualifikationserfordernisse und Personalschlüssel für betriebliche Teilhabe anpassen
Mitbestimmungsrechte auch bei betrieblicher Teilhabe sichern bzw. anpassen
Gestaltung des Übergangs ins Budget für Arbeit bzw. Ausbildung
Zu lange Dauer der Beantragung beim Budget für Arbeit bei z.B. 7-12 Monate (Hinweis auf § 18 SGB IX selbstbeschaffte Leistung / Untätigkeitsanzeige)
Budget für Arbeit ist grundsätzlich auch ohne vorherigen Berufsbildungsbereich möglich: individuelle Prüfung
Der Lohnostenzuschuss beträgt bis zu 75% und wird individuell ermittelt.
Ein Budget für Arbeit ist grundsätzlich zeitlich unbefristet zu gewähren; insoweit bleibt auch der Staus grundsätzlich unbefristet bestehen.
Daneben besteht ein „Rückkehrrecht“ in bzw. Anspruch auf die WfbM
Der Zugang zum Budget für Ausbildung führt teilweise über den betrieblichen Berufsbildungsbereich
Das Budget für Arbeit wird vom Menschen mit Behinderungen beantragt; es ist sinnvoll hierbei den Betrieb einzubeziehen, um den Bedarf adäquat zu bestimmen.
Beim Übergang aus dem Berufsbildungsbereich in ein Budget für Arbeit ist die Eingliederungshilfe im Rahmen des Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahrens zu beteiligen
Herausforderungen in der Umsetzung betrieblicher Teilhabe
Rein ins Arbeitsleben: kompetenz- und personenzentriert statt defizitorientiert denken und handeln!
Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger im Übergang
Team im Betrieb ist zu schulen – Erwartungen und Herausforderungen aufgreifen
Direkte Vorgesetzte im Betrieb einbeziehen
Annahmen und Haltungen im Team gegenüber inklusiver Beschäftigung können Barrieren sein, die es anzusprechen und zu überwinden gilt
Öffentlichkeitsarbeit / Werbung bei Arbeitgebern
Mobilität im ländlichen Raum (Fahrtkosten)
Sensibilisierung der Leistungsträger für betriebliche Teilhabe – neue Wege öffnen
Die BAG UB bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten!
Ergebnissse des 2. Forums "Andere Leistungsanbieter" am 25. April 2022 in Kassel
Es waren erneut über 60 Teilnehmende aus mehr als 40 Organisationen vertreten. Eingeladen und vertreten waren sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder der BAG UB.
Zum Start gab es einen Beitrag von Prof. Dr. Peter Zentel und Susanne Maaß von der Ludwigs-Maximilians-Universität München (LMU) zu den Ergebnissen einer Umfrage bei anderene Leistungsanbietern:
Im Anschluss stellten die auf dem ersten Treffen gebildeten Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vor:
Ein Termin für ein nächstes Treffen steht noch nicht fest. Wir informieren Sie, wenn es soweit ist!
Ergebnissse des 1. Forums "Andere Leistungsanbieter" am 18. Oktober 2021 in Kassel
Es waren über 60 Teilnehmende aus mehr als 40 Organisationen vertreten. Eingeladen und vertreten waren sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder der BAG UB.
Im Wesentlichen wurden Arbeitsgruppen zur Frage Welche Themen sind für ein Austauschforum besonders wichtig? gebildet. Die Ergebnisse wurden stichwortartig auf Moderationskarten gesammelt. Die Stichworte sind daher nicht unbedingt selbst erklärend und als erstes Brainstorming zu verstehen, zu denen bei weiteren Forumstreffen der Austausch vertiefend stattfinden kann.
Im Folgenden die zentralen Themen aus den Arbeitsgruppen:
Anerkennungsverfahren
Arbeitszeiten
Übergang ins Budget für Arbeit
Personalschlüssel
Übergang Berufsbildungsbereich zum Arbeitsbereich
Fachkräftegewinnung und Fachkräftequalifikation
Menschen mit besonderem Förderungsbedarf
Platzzahlbegrenzung
Vermittlungsvorgaben
Übergang von der Tagesförderung zum anderen Leistungsanbieter
Werkstättenverordnung (WVO) als gesetzlicher Rahmen problematisch
Wie wird der Arbeitsbereich umgesetzt, wenn kein eigener Berufsbildungsbereich angeboten wird?
Arbeitsentgelt für Teilnehmende
Werkstattrat und Frauenbeauftragte: siehe Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)
Anrechnung auf Ausgleichsabgabe
Interessenvertretung für andere Leistungsanbieter
Fahrtkosten
Leistungsvereinbarung / Standorte
Erfahrungsaustausch über positive Beispiele – Erfolgsgeschichten
Beratung, Begleitung, Informationen
Wunsch- und Wahlrecht
Erfahrungen mit ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB)
Arbeitsmaterialien
Konzeption und qualitative Grundlagen
Räumlichkeiten
Teilnehmenden-Akquise
Verschiedene Anforderungen der Leistungsträger
Finden von Kooperationsbetrieben
Ausgleichsabgabeanrechnung nicht möglich
Praktikum beim anderen Leistungsanbieter?
Welche Testverfahren?
Wie geht man mit dem persönlichen Budget um?
Aus der Diskussion im Plenum:
Grundsätzlich wird der Austausch über ein Forum ein- bis zweimal pro Jahr als erforderlich erachtet. Möglich sind auch Videokonferenzen, aber die Präsenztreffen werden als besonders wichtig zum persönlichen Austausch angesehen. Es braucht eine Interessenvertretung. Die BAG UB wird das Forum und die Interessenvertretung für ihre Mitglieder weiterführen - hierbei stehen, wie auch sonst, Angebote in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes im Vordergrund. Nicht-Mitglieder können weiterhin gerne am Forum teilnehmen. Weitere Mitglieder sichern die Finanzierung unserer Interessenvertretung: https://www.bag-ub.de/seite/428827/mach-mit!-mitglied-werden
Es wurde deutlich, dass die BAG UB weit mehr als die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 55 SGB IX (UB) vertritt, sondern eine breite Interessenvertretung mit Mitgliedern aus unterschiedlichen Handlungsfeldern aufgebaut hat (neben IFD und UB u.a. auch WfbM und andere Leistungsanbieter, Tagesförderstätten, Bildungsträger und weitere Fachdienste zur Teilhabe am Arbeitsleben) und über Kontakte zu Ministerien, Leistungsträgern, Verbänden und verschiedenen Organisationen auf der Bundesebene verfügt – über unsere Mitglieder auch auf der Landesebene. Gemeinsame Grundlage ist das Konzept Unterstützte Beschäftigung / Supported Employment, dass mittlerweile in verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genutzt wird. Informationen unter: https://www.bag-ub.de/
Die BAG UB informiert ihre Ländervertretungen (LAG UB - existieren aktuell nicht in allen Bundesländern: https://www.bag-ub.de/verein/lag-ub) das Thema andere Leistungsanbieter, wenn noch nicht geschehen, aufzugreifen. In den Ländern ohne LAG UB können Ländervertretungen, zumindest Arbeitsgemeinschaften, aufgebaut werden.
Es besteht der Wunsch nach einem gemeinsamen Adressverteiler, der über die Teilnehmenden des Forums aufgebaut werden müsste. Die BAG UB verfügt über einen Email-Verteiler „Andere Leistungsanbieter“ basierend auf der Datenbank REHADAT und ergänzt um weitere Informationen. Eine Weitergabe der Adressen ist nicht möglich.
Gewünscht wird eine Materialsammlung, die im Internet bereitgestellt wird. Wie kann der weitere Austausch über das Internet gestaltet werden? Die BAG UB hat eine Unterseite „andere Leistungsanbieter“ und könnte diese zur Verfügung stellen.