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… können Organisationen und Personen, die die Ziele der BAG UB unterstützen.
Antrag auf Mitgliedschaft (Bitte lokal speichern und dann bearbeiten)
Leistungen für Mitglieder der BAG UB
Mitgliedschaft für Integrationsfachdienste
Mitgliedschaft für Anbieter von Unterstützter Beschäftigung § 55 SGB IX
Nimm teil am bundesweiten Netzwerk!
Deine / Ihre Mitgliedschaft fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes!
Seit der Gründung der BAG UB 1994 setzen wir uns für Beschäftigungs- und Teilhabemöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Personen mit Unterstützungsbedarf ein. Dabei findet eine Orientierung am Konzept Supported Employment, in Deutschland übersetzt als Unterstützte Beschäftigung, statt.
Das Konzept Unterstützte Beschäftigung gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung. Die Unterstützung ist so lange wie erforderlich zu gewährleisten. Zentrale Bausteine sind Persönliche Zukunftsplanung, Praktikums-, Qualifizierungs- und Arbeitsplatzakquise sowie Jobcoaching am Arbeitsplatz. Die Frage im Konzept Unterstützte Beschäftigung ist nicht ob, sondern wie betriebliche Teilhabe gelingen kann. Das Motto lautet „erst platzieren, dann qualifizieren“ (Selbstverständnis der BAG UB).
Die BAG UB ist ein bundesweites Netzwerk verschiedener Organisationen und Personen, die in unterschiedlichen sich ergänzenden Handlungsfeldern tätig sind und ihre je eigenen Erfahrungen einbringen. Zu den Mitgliedern zählen Menschen mit Behinderungen und ihre Unterstützer_innen, Eltern- und Behindertenorganisationen und andere engagierte Einzelpersonen sowie Integrationsfachdienste (IFD § 192ff. SGB IX), Anbieter der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (UB § 55 SGB IX), Anbieter von Jobcoaching, Unternehmen bzw. Unternehmensnetzwerke, Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX), Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX), berufliche Bildungseinrichtungen, Tages(förder)stätten, Schulen (Übergang Schule-Beruf) sowie weitere Fachdienste zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Unser gemeinsames Ziel ist die (Weiter-)Entwicklung und Verbreitung betrieblicher Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben. Neben den IFD (§ 192ff. SGB IX), der Maßnahme UB (§ 55 SGB IX) und dem Jobcoaching (§ 49 Abs. 8 Nr. 2a SGB IX bzw. § 185 Abs. 3 SGB IX), gehören dazu auch der betriebliche Berufsbildungs- und Arbeitsbereich (§§ 57/58 SGB IX) einer WfbM oder eines Anderen Leistungsanbieters in einem Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt und der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Weiterhin zählen dazu ebenso die arbeitsweltbezogenen und sozialräumlichen Bildungs- und Teilhabeangebote der Tages(förder)stätten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Die BAG UB engagiert sich für die Teilhabe am Arbeitsleben des einzelnen Menschen unter Berücksichtigung seiner je individuellen Potentiale, Fähigkeiten, Bedürfnisse und Situation. Die Sicherung von Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen steht dabei im Mittelpunkt (Satzung).
Die BAG UB setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen der verschiedensten Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne eines personenzentrierten Ansatzes bundesweit verbessert werden. Durch ein flächendeckendes, ineinandergreifendes Wirken aller Akteure wie Schulen, Leistungserbringer, Leistungsträger und unter Berücksichtigung der Bedarfe und Rahmenbedingungen von Unternehmen kann gewährleistet werden, Menschen mit Behinderungen den Zugang und die möglichst langfristige Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen.
Aktivitäten und Erfolge
Die BAG UB trägt seit 1994 zur Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Behindertenrechts in Deutschland bei. Durch unsere bundesweite Interessenvertretung und Projektarbeit, unsere Beratung und Information, den Austausch der Mitglieder untereinander, sowie unsere praxisbezogenen Weiterbildungsangebote haben wir Schritt für Schritt wichtige Kooperationspartner gewonnen sowie Leistungsträger und politische Vertreter_innen zunehmend vom Konzept der Unterstützten Beschäftigung überzeugen können.
Unser Einsatz hat sich gelohnt: Das Konzept Unterstützte Beschäftigung bzw. einzelne Elemente daraus wurden in den vergangenen Jahren zunehmend in den verschiedenen Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben verankert. Neben den Integrationsfachdiensten und der Arbeitsassistenz war ein Meilenstein die Verankerung des Rechtsanspruchs auf die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ in das SGB IX in 2008. Wir sind Mitwirkende bei der Erstellung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Empfehlungen Unterstützte Beschäftigung und Integrationsfachdienste der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Auch an der Ausgestaltung und fachlichen Begleitung der Umsetzung weiterer gesetzlicher Grundlagen wie dem Persönliche Budget (§ 29 SGB IX), dem Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) bzw. Ausbildung (§ 61a SGB IX) sowie den anderen Leistungsanbietern (§ 60 SGB IX) war die BAG UB durch die Teilnahme an entsprechenden Gremien direkt beteiligt.
Als Verband wird die BAG UB als zuverlässiger Partner geschätzt, der gesetzliche Vorhaben und die Umsetzung rechtlicher Neuerungen begleitet und dabei sachlich und praxisbezogen im Sinne der Menschen mit Behinderung mit hoher Fachkompetenz agiert. So sind in den vergangenen Jahren immer wieder neue Netzwerke und tragfähige Kooperationen entstanden, die zur Weiterführung unserer Arbeit in der Zukunft beitragen.
Der Erfolg der BAG UB wird dabei durch die konstruktive, wertschätzende Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Mitarbeiter_innen der Geschäftsstelle, ehrenamtlichem Vorstand und vielen engagierten Mitgliedern ermöglicht, die ihre Fachkompetenz bundesweit an den richtigen Stellen wirksam werden lassen.
Weitere Informationen zu unserer Arbeit können sie unter "Die BAG UB / Ziele, Aktivitäten, Erfolge" nachlesen.
Noch ein Wort zur Finanzsituation der BAG UB:
Die BAG UB erhält keine Zuwendungen von öffentlicher bzw. staatlicher Seite. Unsere Verbandsarbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Zudem wird die Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit in erheblichem Umfang durch die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder geleistet. Der überwiegende Teil der fachlichen Arbeit, d.h. Vernetzung, Beratung und zielgerichtete Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Übergang Schule – Beruf oder arbeitsweltbezogene Teilhabe) ist auf Projekt- bzw. Drittmittel angewiesen. Unsere Interessenvertretung und politische Netzwerkarbeit vor Ort wiederum wäre nicht möglich ohne unsere engagierten und kompetenten Mitglieder, die sich in die regionalen Netzwerke einbringen und das Konzept Unterstützte Beschäftigung durch ihre praxisbezogene Fachkompetenz vertreten.
Um die erfolgreiche und anerkannte Arbeit der BAG UB auf breiter Basis weiterführen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung!
Fördern Sie die Arbeit der BAG UB durch Ihre Mitgliedschaft oder eine Spende - vielen Dank!
Bankverbindung:
BAG für Unterstützte Beschäftigung
Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover
IBAN: DE05 2512 0510 0007 4806 00
BIC: BFSWDE33HAN
Die BAG UB ist vom Finanzamt für Körperschaften Hamburg-Ost als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge können wie Spenden von der Steuer abgesetzt werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Das BAG UB - Team
Antrag auf Mitgliedschaft in der BAG UB
Sie können das Antragsformular für eine Mitgliedschaft in der BAG UB als PDF-Datei (673 KB) herunterladen.
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