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Übergang Schule-Beruf

Im Bundesgebiet gibt es verschiedene Angebote zur beruflichen Orientierung und zum Übergang in den Beruf von Menschen mit Behinderungen. Umstrukturierungen des Arbeitsmarkts, neue gesetzliche Grundlagen und sich verändernde Rahmenbedingungen erfordern eine kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Konzepte.


Insbesondere Angebote zum Übergang von der Schule, aber auch der Werkstatt für behinderte Menschen bzw. einem anderen Leistungsanbieter oder der beruflich-medizinischen Rehabilitation auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stehen jedoch bundesweit nach wie vor nicht flächendeckend in vergleichbarer Qualität zur Verfügung.


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) förderte aus Mitteln des Ausgleichsfonds von 2007-2013/14 mit dem Programm Job4000 grundsätzlich auch den Übergang Schule – Beruf mittels Beauftragung der Integrationsfachdienste (IFD). Allerdings wurden die Mittel nicht in jedem Bundesland für den Übergang Schule – Beruf eingesetzt, sondern auch für die Vermittlung von (langzeit-)arbeitslosen Personen bzw. für den Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.


Zudem förderte das BMAS – ebenfalls aus Mitteln des Ausgleichsfonds - mit dem Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Förderung startete 2011 und umfasste letztlich noch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, die in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 begannen.


Zur anschließenden Weiterführung von Maßnahmen zur beruflichen Orientierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Länder äußerte sich das BMAS wie folgt:


„Für eine Fortführung der beruflichen Orientierung nach Auslaufen der Initiative Inklusion sind die Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber wie folgt vorgegeben: Nach § 48 Absatz 1 SGB III kann die Bundesagentur für Arbeit vertiefte Berufsorientierung und Be-rufswahlvorbereitung fördern, wenn sich Dritte, also die Länder, mit mindestens 50 % an der Förderung beteiligen. Ebenso kann sich die Bundesagentur für Arbeit mit bis 50 % an der Förderung von Maßnahmen beteiligen, die von Dritten eingerichtet werden. Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sollen dabei besonders berücksichtigt werden (§ 48 Absatz 2 SGB III).


Damit ist gesetzgeberisch der Weg vorgezeichnet, wie eine dauerhafte Finanzierung der durch die Initiative Inklusion angestoßenen beruflichen Orientierung zu erfolgen hat: je zur Hälfte durch die Bundesagentur für Arbeit und durch die Länder. Es kommt daher perspektivisch darauf an, dass die Länder die Möglichkeit schaffen, ihren Kostenanteil in den Haushalten bereit zu stellen.


Unter anderem zur Erörterung dieses Punktes hat am 23. September 2013 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gespräch mit den Sozial- und Kultusressorts der Länder stattgefunden. Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die berufliche Orientierung sehr wichtig für die Inklusion und die Teilhabe behinderter Jugendlicher am Arbeitsleben ist. Einigkeit bestand auch darin, dass die berufliche Orientierung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern ist und sich dieses mittelfristig auch in einer gemeinsamen Finanzierung ohne dauerhafte Förderung aus dem Ausgleichsfonds niederschlagen muss.“

 

Soweit die damaligen Aussagen. Nach Informationen der BAG UB gelingt die Umsetzung jedoch nicht in allen Ländern in dem damals übereinstimmend geforderten Maße.


Daher ist das auf der Jahrestagung der BAG UB 2002 in Kleinmachnow gegründete „Forum Übergang Schule-Beruf“ der BAG UB nach wie vor von Bedeutung. Es gilt die erprobten Qualitätsstandards und Kooperationen der zentralen Akteure an den wichtigsten Schnittstellen zur Teilhabe am Arbeitsleben - dem Übergang von der Schule oder WfbM bzw. einem anderen Leistungsanbieter sowie der beruflich-medizinischen Rehabilitation auf den allgemeinen Arbeitsmarkt - immer wieder zu prüfen, weiter zu entwickeln und ihre flächendeckende Umsetzung einzufordern, da dies noch immer nicht gängige gute Praxis ist. Gerade für Menschen mit Unterstützungsbedarf werden an diesen Schnittstellen die Weichen für ihre berufliche Zukunft gestellt und damit auch grundlegende Entscheidungen in Richtung inklusive Beschäftigung getroffen.

 

Hier geht es zum Forum Übergang Schule-Beruf mit Informationen und Beispielen.

 

Arbeit & Teilhabe

 

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für einen zugänglichen, offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ein. Wir beraten und informieren zu verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Hilfe unseres bundesweiten Netzwerks kompetenter Ansprechpartner_innen.
 

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Für Fach- und Leitungskräfte der beruflichen Teilhabe bieten wir auf der Basis der Konzepte Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching am Arbeitsplatz ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Inklusion in Arbeit an. Dabei gewährleisten wir einen hohen fachlichen Standard.

 

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Als bundesweites Netzwerk für zentrale Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen wir das Ziel, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern.

 

 

 

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