Rechtsgrundlagen und Empfehlungen der Leistungsträger zur Arbeitsassistenz
Die rechtlichen Grundlagen zum Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz sind vor allem im SBG IX (Sozialgesetzbuch 9) festgelegt. Wir haben sie HIER für Sie zusammengefasst.
Aber auch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz können für Assistenznehmer_innen und ihre Arbeitgeber_innen von entscheidender Bedeutung sein. Denn die Empfehlungen werden häufig als Entscheidungsgrundlage bei der Bewilligung von Anträgen herangezogen.
Folgende Empfehlungen und ergänzende Informationen der BIH sind auf der Website www.integrationsaemter.de nachzulesen:
- BIH Empfehlungen Arbeitsassistenz (Stand: 13.11.2019)
- Anlagen 1 + 2 – Arbeitsassistenz (Stand: 28.01.2019)
- Informationen zur Arbeitsassistenz (Stand: Januar 2019)
Alle Dateien können als PDF heruntergeladen werden: