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Rechtsgrundlagen und Empfehlungen der Leistungsträger zur Arbeitsassistenz

Die rechtlichen Grundlagen zum Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz sind vor allem im SBG IX (Sozialgesetzbuch 9) festgelegt. Wir haben sie HIER für Sie zusammengefasst.

 

Aber auch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz können für Assistenznehmer_innen und ihre Arbeitgeber_innen von entscheidender Bedeutung sein. Denn die Empfehlungen werden häufig als Entscheidungsgrundlage bei der Bewilligung von Anträgen herangezogen.

 

Folgende Empfehlungen und ergänzende Informationen der BIH sind auf der Website www.integrationsaemter.de nachzulesen:

 

Alle Dateien können als PDF heruntergeladen werden:

 

Arbeit & Teilhabe

 

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für einen zugänglichen, offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ein. Wir beraten und informieren zu verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Hilfe unseres bundesweiten Netzwerks kompetenter Ansprechpartner_innen.
 

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Weiterbildung & Mehr

Für Fach- und Leitungskräfte der beruflichen Teilhabe bieten wir auf der Basis der Konzepte Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching am Arbeitsplatz ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Inklusion in Arbeit an. Dabei gewährleisten wir einen hohen fachlichen Standard.

 

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Informationen & Veröffentlichungen

Unser Fachmagazin impulse, Informationen zu Fachmaterialien und eigenen Veröffentlichungen sowie zur BAG UB Jahrestagung und zu anderen Veranstaltungen finden Sie hier.

 

 

 

 

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Über uns

 

Als bundesweites Netzwerk für zentrale Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen wir das Ziel, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern.

 

 

 

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