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Übergang von InbeQ in Berufsbegleitung

Kooperation und Verwaltungsabsprachen

Die Maßnahme UB besteht aus der der Individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) und - sofern erforderlich - der Berufsbegleitung. Um einen möglichst reibungslosen Übergang von der InbeQ in die Berufsbegleitung zu ermöglichen, sind in einigen Ländern Verfahrensabsprachen getroffen worden. Diese Kooperationsvereinbarungen zwischen den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und den Landesministerien/ Integrationsämtern auf übergeordneter Ebene regeln und erleichtern die regional die Zusammenarbeit der Leistungsträger beim Übergang von InbeQ zur Berufsbegleitung. Nachfolgend können die Kooperationsvereinbarungen eingesehen werden und bieten damit Ideen und Anregungen für die Erarbeitung und Umsetzung einer eigenen Verfahrensabsprache in anderen Bundesländern.

 

  • Brandenburg: Rahmenvertrag zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt bei Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg zur Optimierung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung nach § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • Bremen: Übergang von der Phase InbeQ zur Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (BG UB) in der Zuständigkeit des Integrationsamts Bremen

  • Mecklenburg-Vorpommern: Kooperationsvereinbarungen zur Regelung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützer Beschäftigung gemäß § 55 des neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)

  • Nordrhein-Westfalen: Rahmenvereinbarung zwischen der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt des Landschaftsbandes Westfalen-Lippe sowie dem Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zur Optimierung des Übergangs von der Individuellen betrieblichen Qualifizierung (lnbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung (UB) nach § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • Rheinland-Pfalz: Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern der individuellen betrieblichen Qualifizierung und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX in Rheinland-Pfalz

  • Saarland: Verfahrensvereinbarung zur Regelung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung gemäß § 55 SGB IX

  • Schleswig-Holstein: Rahmenvereinbarung zur Regelung des Übergangs von der individuellen betrieblichen Qualifizierung(InbeQ) zur Berufsbegleitung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung gemäß § 55 SGB IX

  • Bund: Darüber hinaus haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen, mit der die berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt werden kann. Hierin wird auch explizit Bezug genommen auf den Übergang aus der InbeQ in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

 

 

Arbeitsmittel für die Teilhabeplanung nach § 12 der Gemeinsamen Empfehlung nach § 55 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ (GE UB)  

Vorbemerkung:
§ 12 der GE UB sieht vor, dass gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung ein Teilhabeplan zu erstellen ist, der nicht nur das Verfahren konkretisiert, sondern auch die frühzeitige Vernetzung beim Übergang von der individuellen betrieblichen Qualifizierung (InbeQ) in die Berufsbegleitung sicherstellen soll.

  

Ein spezielles Format ist nicht vorgegeben. Unter Berücksichtigung von Erfahrungen, Anregungen und Forderungen aus der Praxis im Rahmen des Projekts „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ der BAG UB wurde der Bedarf deutlich, für den Teilhabeplan standardisierte Arbeitsmittel zur Verfügung zu haben.

 

In Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter, Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung und Praktikern von Access Nürnberg wurden folgende Arbeitsmittel entwickelt:

  • Leistungs- und Verhaltensbeurteilung für InbeQ im Rahmen der elektronischen Maßnahmeabwicklung der BA (eM@w)

  • Beitrag zum Teilhabeplan – Vorbereitung des Planungsgesprächs

  • Beitrag zum Teilhabeplan – Ergebnis des Planungsgesprächs  

 

Zu den jeweiligen Arbeitsmitteln werden folgende Hinweise gegeben:

Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (LuV)
Wesentliche Informationen zu den Teilnehmenden werden bereits bei der LuV dokumentiert. Zur Vermeidung von Mehrfachdokumentationen wird im Rahmen der Teilhabeplanung auf diese Informationen zurückgegriffen.
Die LuV ist somit integraler Bestandteil des Teilhabeplans. Um passgenaue Informationen über die Teilnehmenden in Maßnahmen der InbeQ zur Verfügung zu haben, wurden spezielle LuV entwickelt. Die LuV sind, in der jeweils aktuell gültigen Version, im fachlichen Infopaket zu eM@w veröffentlicht.

 

Beitrag zum Teilhabeplan – Vorbereitung des Planungsgesprächs
Dieser Teilhabeplan wird vom Leistungserbringer erstellt und dient als Grundlage für das Planungsgespräch nach § 13 Abs. 3 GE UB. Darin werden neben den Feststellungen zum Qualifizierungsbedarf auf der Basis einer umfassenden Arbeitsanalyse auch die aus Sicht des Leistungserbringers notwendigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dokumentiert.

 

Beitrag zum Teilhabeplan – Ergebnis des Planungsgesprächs
Dieser Teilhabeplan wird vom Leistungsträger erstellt, wenn die Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach Abschluss der InbeQ ansteht. Er beinhaltet neben den Angaben zum vorgesehenen Arbeitsverhältnis auch Angaben zu notwendigen Leistungen an den Arbeitgeber bzw. den Teilnehmenden.

 

Ergänzende Infos:
Die Beiträge zum Teilhabeplan werden als Muster bereitgestellt. Es besteht somit keine Verpflichtung zum Einsatz, so dass auch entsprechend den regionalen Gegebenheiten Modifizierungen möglich sind.  

 

Anregungen zur Weiterentwicklung dieser Arbeitsmittel können unter Berücksichtigung von Praxiserfahrungen jederzeit an die BAG UB gegeben werden.

 

Downloads:

 

 

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Als bundesweites Netzwerk für zentrale Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen wir das Ziel, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern.

 

 

 

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