Nachricht für Benutzer von Screenreadern

Willkommen! Sofern Sie einen Screenreader benutzen, empfehlen wir Ihnen den Modus "Vollzugriff". Dieser Modus ist für alternatives Navigieren gedacht.

  • Jede Seite ist in Abschnitte unterteilt und jeder Abschnitt wird durch einen Titel beschrieben (Titelbasierte Navigation).
  • Die wichtigsten Abschnitte sind einer Rolle zugeordnet (Orientierungsbasierte Navigation).
  • Am Anfang jeder Seite befindet sich das Schnellzugriffsmenü (Verknüpfungsbasierte Navigation).
  • Jede Verknüpfung ist einer Taste zugeordnet (Tastenbasierte Navigation).

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Mobil . Zur mobilen Seite wechseln.
Nacht-Modus. Nacht-Modus: Dieser Modus hat eine niedrigere Lichtintensität. Es erhöht die Lesbarkeit in dunklen Umgebungen. Er ist auch nützlich für einige Personen mit Lesebehinderungen wie Legasthenie.

Layout:

  • Standardlayout . Das ist der Standardmodus.
  • Vollzugriff . Dieses Layout eignet sich für Screenreader, veraltete Browser sowie für die Tastatursteuerung.
  • Hoher Kontrast . Dieses Layout ist für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen geeignet.

Schriftgröße:

Lesbarkeit:

  • Normale Lesbarkeit . Das ist der Standardmodus.
  • Beste Lesbarkeit . In diesem Modus wird der Kontrast verstärkt und es werden die aktiven Elemente hervorgehoben. Er ist geeignet für Menschen mit Sehbehinderung sowie für Anwender, die auf kognitive Unterstützung angewiesen sind..

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Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V.

BAG UB
Schulterblatt 36
20357 Hamburg
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Fon: +49 (0)40 / 432 53 123
Fax: +49 (0)40 / 432 53 125

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Aktuelles

Die Ergebnisse der 6. bundesweiten Umfrage zur Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX für das Jahr 2017 sind ausgewertet und stehen zum Download zur Verfügung. 


Die Dokumentation zur Jahrestagung der BAG UB 2019 in Suhl finden Sie hier.


Im Juni 2019 hat sich die EUSE der Wiener Erklärung der Konferenz "Arbeit für alle" angeschlossen.


Hinweis:
Durch die Novellierung des SGB IX haben sich seit dem 01.01.2018 viele Paragraphen geändert. Daher wurden die Angaben gesetzlicher Grundlagen auf dieser Website überarbeitet.
Achtung: Ältere Texte und Dateien werden jedoch nicht geändert!
Sie finden eine vollständige Gegenüberstellung der neuen und alten Fassung des SGB IX hier: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX): Alte und neue Fassung

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